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Führerscheinklassen

EU Führerschein-Klassen in der Übersicht

  • PKW-Klassen  Klasse: B, BE, S

  • Motorrad-Klassen  Klasse: A, A1, M

  • LKW-Klassen  Klasse: C, CE, C1, C1E

  • Bus-Klassen  Klasse: D, DE, D1, D1E

  • Sonder-Klassen  Klasse: T, L

Details bei Führerscheinverordnung und Kfz-Auskunft

Info von Motorleben.de:

 

Handy im Auto - Was ist verboten und was erlaubt?

  • Handy anfassen bzw. in der Hand halten ist verboten. Das schließt sämtliche Bedienfunktionen mit ein.

  • Das gilt auch für ein Navi im Handy (OLG Köln Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

Ausnahmen:

  • Wenn das Handy in einer Halterung steckt und nicht zu berührt werden braucht.

  • Das Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole ist straffrei (OLG Köln Az.: 83 Ss OWi 19/05).

  • Wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es wieder aufheben (OLG Bamberg Az.: 3 Ss OWi 452/07).

Quellen: im Netz recherchiert

Meldungen zur aktuellen Rechtsprechung, neue Gesetze und Vorschriften beim Autofahren:

  • Wie lange gilt ein Autoreifen eigentlich als neu?
  • IPhone beim Autofahren? Nein!  Im Auto sollte man besser darauf verzichten: Sobald der Fahrer das Multimedia-Gerät berührt, wird ein Bußgeld fällig. Auch dann, wenn er nur Musik hören wollte (Quelle: Stern 27.11.09).
  • Möchte man das Handy also während der Autofahrt betreiben, muss man eine Freisprecheinrichtung benutzen. Dabei ist es egal, ob man anruft oder angerufen wird. Die Vielfalt der Freisprecheinrichtungen für Handys von Samsung, Nokia, Siemens u.v.a. ist mittlerweile enorm. Man kann das Handy in eine Schutzhülle stecken, die auf der Konsole befestigt ist oder sogar am Lenkrad, ein Headset nutzen oder Ear-Buds. Wer jedoch darauf verzichten will, muss beim Telefonieren das Auto anhalten und den Motor abstellen!
  • Der Bremsassistent ist nun Pflicht! Seit Ende November müssen alle neuen Pkws und leichten Nutzfahrzeuge in der EU serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein (Quelle: Automobil-Industrie, 27.11.09).
  • Scan von Kennzeichen: Autofahrer klagen gegen Abgleich von Autonummern - Drei Autofahrer haben am 30.11.Verfassungsbeschwerde gegen den automatisierten Massenabgleich von Autokennzeichen eingelegt (Quelle auto-motor-und-sport.de).
  • Fehlerhaftes Ersatzteil - Unwissentlich falsch verbaute Ersatzteile fallen nicht in die Haftungspflicht der Werkstatt. Der Kunde muss sich an anderer Stelle schadfrei halten, urteilten die Richter (Quelle: Netzeitung).
  •  Verschärfung der Umweltzonen-Regeln: Schluss mit stinkig - Für Besitzer von Autos mit gelber oder roter Feinstaubplakette brechen harte Zeiten an. Ab dem 1. Januar 2010 verschärfen etliche Städte die Regeln für innerstädtische Umweltzonen - in Berlin und Hannover etwa dürfen nur noch Autos mit grünem Aufkleber einfahren. (Quelle: Spiegel, 09.12.2009)
  • Zahnriemenriss muss kein Sachmangel sein - Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass ein Gewährleistungsanspruch grundsätzlich nicht besteht, wenn dieser auf einen Defekt an einem Verschleißteil beruht. In dem zugrunde liegenden Fall war der Zahnriemen eines Pkw bereits vor Erreichen des vom Hersteller empfohlenen Wechselintervalls gerissen. Daraufhin machte der Käufer des Gebrauchtwagens einen Gewährleistungsanspruch geltend (Quelle: kfzbetrieb.de).

  • Videoüberwachung: Videokontrolle auf BAB verfassungsgemäß - Die Geschwindigkeitsmessung auf Autobahnen mit Videokameras ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht verfassungswidrig. Insbesondere verstoße die Videoaufzeichnung nicht gegen das Recht auf Datenschutz des betroffenen Autofahrers. (Quelle: auto-motor-und-sport)

  • Alkoholfahrt: Blutprobe muss von Richter angeordnet werden - Bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer muss die Polizei vor der Entnahme einer Blutprobe weiterhin grundsätzlich einen Richter einschalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Spiegel, 01.07.2010).
  •  "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt - Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt. Für den Autofahrer sei die Vorschrift nicht eindeutig genug. Auf die Saisonreifen sollte er dennoch nicht verzichten (Focus 14.07.2010).

  • Neuwagen-Händler muss Schluckspecht zurücknehmen - Ein erhöhter Spritverbrauch und starke Vibrationen können zur Rückgabe eines gekauften Neuwagens berechtigen Gibt der Hersteller eines Fahrzeugs in seinem Verkaufsprospekt den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs an, stellt eine Abweichung davon von über zwei Prozent einen Sachmangel dar, der zur Minderung berechtigt.(Focus, Kfz-Betrieb - 09.08.2010).

  • Bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm gibt es ab  1. Januar 2011 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnorm Euro5 undEuro6 erfüllen, endete zum Jahreswechsel. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab  1. April 2011.

  • Ab 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr.   Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Eine Investition erscheint jedoch sinnvoll.

  • Bis zu drei Autos können sich voraussichtlich ab Sommer 2011 ein Nummernschild teilen. Es darf allerdings immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt.

  • Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können seit 2011 auch hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld plus Verfahrenskosten über 70,- € liegen.
  • Führerschein ab 17: Junge Leute können sich mit Ihrem 17. Geburtstag ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener mitfährt. Dieser muss dann allerdings seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und maximal 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei aufweisen. Wird ein Fahrer unter 18 allerdings ohne entsprechende Begleitung angetroffen, ist die Fahrerlaubnis erst mal weg und vor Neuerteilung würde ein Aufbauseminar erforderlich.
  • 03.01.2012 - Urteil: Frühzeitiger Verschleiß eines Zahnriemens ist Sachmangel Ein frühzeitiger Verschleiß des Zahnriemens bei einem Gebrauchtwagen stellt einen Sachmangel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg im vergangenen Jahr entschieden (OLG-Az.: 2 U 77/09). Link: http://www.autohaus.de/nachrichten/1089622 (Quelle: Autohaus)  

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redaktionell bearbeitet: Johannes Wiesinger

geändert: 23.01.2012