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Handy im Auto - Was ist verboten und was erlaubt?
Ausnahmen:
Quellen: im Netz recherchiert |
Meldungen zur aktuellen Rechtsprechung, neue Gesetze und Vorschriften beim Autofahren:
Zahnriemenriss
muss kein Sachmangel sein - Das Landgericht Bonn hat entschieden,
dass ein Gewährleistungsanspruch grundsätzlich nicht besteht, wenn dieser
auf einen Defekt an einem Verschleißteil beruht. In dem zugrunde liegenden
Fall war der Zahnriemen eines Pkw bereits vor Erreichen des vom Hersteller
empfohlenen Wechselintervalls gerissen. Daraufhin machte der Käufer des
Gebrauchtwagens einen Gewährleistungsanspruch geltend (Quelle:
kfzbetrieb.de).
Videoüberwachung: Videokontrolle auf BAB verfassungsgemäß - Die Geschwindigkeitsmessung auf Autobahnen mit Videokameras ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht verfassungswidrig. Insbesondere verstoße die Videoaufzeichnung nicht gegen das Recht auf Datenschutz des betroffenen Autofahrers. (Quelle: auto-motor-und-sport)
"Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt - Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt. Für den Autofahrer sei die Vorschrift nicht eindeutig genug. Auf die Saisonreifen sollte er dennoch nicht verzichten (
Focus 14.07.2010).Neuwagen-Händler muss Schluckspecht zurücknehmen - Ein erhöhter Spritverbrauch und starke Vibrationen können zur Rückgabe eines gekauften Neuwagens berechtigen Gibt der Hersteller eines Fahrzeugs in seinem Verkaufsprospekt den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs an, stellt eine Abweichung davon von über zwei Prozent einen Sachmangel dar, der zur Minderung berechtigt.(Focus, Kfz-Betrieb - 09.08.2010).
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J. Wiesinger