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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid - so wird es gemacht!

Die meisten Menschen, die regelmäßig mit dem PKW oder anderen Fahrzeugen unterwegs sind, haben sicherlich schon einmal einen Bußgeldbescheid erhalten. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, wobei die häufigsten Ursachen für eine Ordnungswidrigkeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken oder Alkohol am Steuer sind. Für viele Menschen ist dieser Bußgeldbescheid in der Regel das Ende des Strafverfahrens. Teilweise wird gegen diesen Bußgeldbescheid aber auch ein Einspruch oder Widerspruch eingelegt. Dieses Vorgehen ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten und zugleich der Anfang des Strafverfahrens. Da Sie bisher lediglich Beschuldigter einer Ordnungswidrigkeit sind, bedeutet dieses Bußgeld nicht, dass Sie eine Straftat begangen haben. Dieses Video könnte Ihnen einen besseren Eindruck verschaffen:

Wie verhalte ich mich nach dem Bußgeldbescheid?

Allerdings sollten Sie zügig eine Reaktion auf den Bußgeldbescheid zeigen. Wenn Sie nicht rechtzeitig auf das Schreiben antworten oder das Bußgeld bezahlen sollten, müssen Sie unter Umständen unnötige Verwaltungskosten tragen. Oft reagieren die Menschen mit einer gewissen Ehrfurcht auf dieses Schreiben des zuständigen Verwaltungsamtes und bezahlen das Bußgeld selbstverständlich. Doch grundsätzlich können Sie einen Einspruch oder Widerspruch gegen diese Ordnungswidrigkeit einlegen. Ob Sie mit diesem Vorgehen schließlich Erfolg haben, das hängt von mehreren Faktoren ab. Aber wenn Sie über das Vorgehen Bescheid wissen und angemessen reagieren können, haben Sie eine realistische Chance die Ordnungswidrigkeit abzuwenden.

Sollten sich für Sie nach der genauen Prüfung des Bescheides hinreichende Gründe für einen Einspruch ergeben, müssen Sie so schnell wie möglich handeln. Die genauen Fristen für einen Einspruch sind unbedingt einzuhalten. Die Hälfte der Bußgeldbescheide ist zudem fehlerhaft, was durch aktuelle Studien und Umfragen belegt wurde. Daher macht es in vielen Fällen Sinn, einen Einspruch oder Wiederspruch einzulegen. Ob Sie geblitzt wurden, im Halteverbot standen oder mit Alkohol am Steuer gefahren sind, Sie sollten in Zukunft den Bußgeldbescheid genau studieren und sich gegebenenfalls einen Einspruch vorbehalten. Wenn Sie sich als unschuldig erachten und begründete Zweifel an der Ordnungswidrigkeit oder bestimmten Beweismitteln erkennen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Sie können mit dem Bußgeldbescheid einen Anwalt aufsuchen, der Sie professionell berät und vor Gericht vertritt. Wichtig bei diesem Vorgehen ist, dass ein Fachanwalt eingeschaltet wird, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Nach einer Prüfung der benötigten Informationen und einer Akteneinsicht, kann Ihnen der Anwalt die Erfolgsaussichten bei einem Verfahren aufzeigen. Ein schnelles Handeln ist auch in diesem Fall unbedingt notwendig, denn die vorgegebenen Fristen gelten selbstverständlich auch für einen Anwalt.

Autobahn im Regen - RainerSturm-Pixelio

Hatte man die Geschwindigkeit überschritten oder nicht? - Quelle: RainerSturm / Pixelio.de

Einspruch - Anwalt oder nicht?

Einen Anwalt zur Seite zu nehmen ist natürlich keine Pflicht. Sie können einen Einspruch selbstverständlich auch selbst einreichen und sich vor Gericht selbst verteidigen. Ein Einspruchsschreiben ist problemlos selbst zu erstellen und hat die gleiche Wirkung bei einer fristgerechten Einreichung. Ein hilfreiches Muster für ein Einspruchsschreiben finden Sie bei bussgeldbescheid-einspruch.com. Hierbei ist es sinnvoll gute Argumente und Gründe einzubringen. Desweiteren sollten Sie wichtige Fakten, die zu Ihrer Entlastung führen mit einbeziehen. Wenn Sie sich selbst vertreten sollten Sie trotzdem nicht die möglichen Kosten aus den Augen verlieren.

Denken Sie immer daran, dass ein Bußgeldbescheid nicht unbedingt rechtskräftig ist und bezahlt werden muss. Für umfangreiche Informationen rund um das Thema Bußgeldbescheid und wie Sie richtig vorgehen sollten finden Sie unter www.bussgeldbescheid-einspruch.com.

Apropos: Sind Sie geblitzt worden? Wenn Sie ausrechnen müssen, wie groß das Bußgeld sein würde oder wie viele Punkte sie bekommen, dann probieren sie doch einmal die Bußgeldrechner App aus.

Bildquellenangabe: RainerSturm /pixelio.de

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 27.01.2024

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