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Hier können Sie kostenlose mit Hilfe von Vergleichsrechnern Versicherungsvergleiche anstellen und aus den diversen Versicherungen
ihre für Sie richtige Versicherung auswählen und wenn gewünscht auch gleich
wechseln. Zum Beispiel: Krankenversicherung, Autoversicherung,
Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung,
Haftpflichtversicherung, Hundeversicherung, Unfallversicherung,
Gebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflicht
Übrigens: Stichtag bei Kfz-Versicherungen für dieses Jahr ist wieder der
30.11.2010. Denken Sie aber auch daran, dass nicht unbedingt die
günstigste Versicherung die richtige Wahl ist. Es kommt auch auf
die Leistungen an. Deshalb finden Sie hier auch Tipps, was Sie bei der
Wahl zur richtigen Kfz-Versicherung beachten sollten:
Kfz-Versicherungs-Tipps
vom ADAC
Zum Versicherungsvergleich
Das Formular
für Kfz-Versicherungen vergleichen
Anbieterkennzeichnung: In Kooperation mit
der
Tarifcheck24 GmbH. 1999-2006 Tarifcheck24.de GmbH, Wentorf.
Kfz-Versicherungs-Tipps
Wechselzeit für Kfz-Versicherungen
Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police
verlieren sich häufig viele Autofahrer im Tarifdschungel der
Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch
sinnvolle Leistungen möchte, dem helfen die folgenden
ADAC-Tipps:
- Die gesetzlich
vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall
ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50,
besser noch 100 Millionen Euro vereinbart sein.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der
Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl
mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten
Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
- Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der
Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit
übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell
herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto
stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder
Alkoholeinfluss.
- Bei Neu- und Leasingfahrzeugen
keine Werkstattbindung akzeptieren. Grund: Für
Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den
Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei
Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung eine
Vertragsverletzung bedeuten.
- Einige Versicherer
leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei
Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden
durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei
Marderbiss.
- Sehr günstige Policen haben oft
schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb
prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall
zurückgestuft werden. Rabattschutz sorgt dafür, dass
Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine
schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft
werden.
- Erweiterter
Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit
Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den
Versicherungsbedingungen enthalten sein
(Mallorca-Police).
- Möglich ist der Wechsel des
Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des
Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen
Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30.
November bei der Versicherungsgesellschaft sein.
- Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer,
bei denen sich die Prämie z.B. durch eine
schlechtere Typklassen- oder
Regionalklasseneinstufung erhöht
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Johannes
Wiesinger bearbeitet:
13.01.2012 Machen
Sie doch auch gleich den Strompreis Vergleich.

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