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Kfztech.de bietet Ihnen als Service einen kostenlosen

Vergleichsrechner für Versicherungen an.

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Hier können Sie kostenlose mit Hilfe von Vergleichsrechnern Versicherungsvergleiche anstellen und aus den diversen Versicherungen ihre für Sie richtige Versicherung auswählen und wenn gewünscht auch gleich wechseln.  Zum Beispiel: Krankenversicherung, Autoversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Hundeversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflicht 

Übrigens: Stichtag bei Kfz-Versicherungen für dieses Jahr ist wieder der 30.11.2010. Denken Sie aber auch daran, dass nicht unbedingt die günstigste Versicherung die richtige Wahl ist. Es kommt auch auf die Leistungen an. Deshalb finden Sie hier auch Tipps, was Sie bei der Wahl zur richtigen Kfz-Versicherung beachten sollten:

Kfz-Versicherungs-Tipps vom ADAC

 

Zum Versicherungsvergleich 


Das Formular für Kfz-Versicherungen vergleichen



Anbieterkennzeichnung: In Kooperation mit der Tarifcheck24 GmbH. 1999-2006 Tarifcheck24.de GmbH, Wentorf.

Kfz-Versicherungs-Tipps

Wechselzeit für Kfz-Versicherungen
     

Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police verlieren sich häufig viele Autofahrer im Tarifdschungel der Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle Leistungen möchte, dem helfen die folgenden ADAC-Tipps:  
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro vereinbart sein.
  • Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
  • Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Bei Neu- und Leasingfahrzeugen keine Werkstattbindung akzeptieren. Grund: Für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.
  • Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.
  • Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden. Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
  • Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
  • Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein.
  • Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht

Johannes Wiesinger
bearbeitet: 13.01.2012
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