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Sicherheit

Technik

Airbag  4 - Entsorgung und Sicherheit

Airbag 1 - Auslösung

Airbag 2 -   Komponenten

Airbag 3 - Weitere Airbags

Airbag 4 - Sicherheit

Airbag 5 - Szenario

Gurt

 

Airbag-Entsorgung und Sicherheit

Airbag-Gasgeneratoren u. –einheiten sowie Gurtstraffer-Gasgeneratoren u. –einheiten sind pyrotechnische Gegenstände und unterliegen somit dem Sprengstoffgesetz.

Entsorgung

Pyrotechnische Gegenstände wie Airbags und Gurtstraffer können aufgrund ihrer Eigenschaften als explosionsgefährlicher Körper sowie aufgrund der enthaltenen Materialien eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Aus diesem Grund dürfen ungezündete Airbag-Einheiten bzw. ganze Fahrzeuge oder Baugruppen mit Airbag-Einheiten nicht in den normalen Schrott oder Abfall.

Das folgende Video zeigt die Zündung eines BMW Side-Airbags. Die Zündung ist nicht fachgerecht, der Abstand der Leitung muss 10 m betragen. Weitere Vorschriften siehe unten.

 

Zur Klarstellung der Vorgehensweise bei Ersatz/Entsorgung von Airbag-Einheiten werden die unterschiedlichen Wege aufgezeigt:

1 Altfahrzeug mit intaktem Airbag System:

Airbags werden im Fahrzeug gezündet, anschließend Verschrottung des Fahrzeugs inkl. der gezündeten Airbags.

2 Verunglücktes Fahrzeug mit ausgelösten Airbags:

a Fahrzeug wird repariert:
ausgebaute Airbag-Einheiten (Module) werden dem Metallschrott zugeführt. Steuergerät (mit Halter) wird dem Elektroschrott zugeführt (Steuergeräte mit Quecksilberschalter - Schalter ausbauen oder gesamtes Steuergerät dem Sondermüll zuführen)

b Fahrzeug kann nicht mehr repariert werden:
Fahrzeug wird verschrottet

3 Verunglücktes Fahrzeug mit nicht ausgelösten Airbags (Fahrzeug wird repariert)

a Airbag System ist elektrisch und mechanisch in Ordnung:
Keine Arbeiten am Airbag erforderlich (Gurte prüfen, ggf. ersetzen)

b Airbag System ist beschädigt:
Beschädigte Module dürfen nicht im Fahrzeug gezündet werden. Da die Werkstätten keine Vorrichtung zur Zündung von Airbag-Einheiten außerhalb des Fahrzeuges besitzen, müssen die defekten Module in der entsprechenden Verpackung an den Fahrzeughersteller zurückgeliefert werden.

Verunglücktes Fahrzeug mit nicht ausgelösten Airbags (Fahrzeug wird nicht repariert).

Airbags werden im Fahrzeug gezündet und anschließend mit dem Fahrzeug verschrottet.

Allgemeine Fehler am Airbag System:

Defekte Teile (Steuergeräte und Module) werden an den Fahrzeughersteller zurückgesandt

Allgemeine Hinweise:

Das Zünden der Airbag-Einheiten im Fahrzeug ist nur bei anschließender Verschrottung zulässig. Fahrzeuge, in denen der Airbag gezündet wurde (Unfall), müssen im Innenraum gründlich gereinigt werden (z. B. Seifenlauge).

Über diese Hinweise hinausgehende, länderspezifische gesetzliche Vorschriften bzw. darauf basierende Rechtsprechungen sind in jedem Fall zu beachten bzw. dieser Anleitung überzuordnen.

 

 

Sicherheitshinweise

 

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Johannes Wiesinger


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