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Reifenwahl - Die richtigen Fahrzeug Reifen finden

von kfztech.de

Welchen Reifen darf ich denn eigentlich auf meine Felgen aufziehen? Die richtigen Reifen zu finden ist gar nicht mehr so einfach, seit es die Zulassungsbescheinigung gibt.

kfztech.de und der BRV (Bundesverband Reifenhandel) helfen weiter.

Wer einen Personenkraftwagen heute mit neuen Reifen bestücken will, hat die Qual der Wahl. Denn die Anzahl der im Reifenersatzgeschäft angebotenen Marken, Dimensionen und Modellvarianten ist nahezu unüberschaubar. Bezüglich Preis- und Leistungsverhältnis findet man in den einschlägigen Autozeitschriften und Automobilclubs  jede Menge Bewertungen aus ihren selbst durchgeführten Tests und muss sich dann entscheiden.  Ein unabhängiges Testportal, dass von den Autofahrern bewertet finden Sie auf Reifentest.com.

 

Darauf soll aber hier gar nicht eingegangen werden. Denn die Mühe sich zwischen Preis, Komfort und "Leistungsvermögen" des Reifens zu entschiden, muss sich jeder Autofahrer selbst machen. Einen ersten Anhaltspunkt bezüglich der richtigen Reifengröße bietet ein Blick in die Fahrzeugpapiere.

Doch seit Einführung der neuen zweiteiligen „Zulassungsbescheinigung“, die ab Herbst 2005 die früher gebräuchliche Kombination aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgelöst hat, ist dies tatsächlich nur noch ein erster Anhaltspunkt. Denn Teil I dieser Zulassungsbescheinigung weist jeweils für Vorder- und Hinterachse lediglich eine zulässige Reifengröße aus und macht auch keine Angaben mehr zu Felgen (auch als Räder bezeichnet), während im früheren Fahrzeugschein zumeist mehrere verwendbare Größen angegeben waren.

Auswahl über den "alten" Fahrzeugschein:

 

Die richtigen Pneus finden Sie im Fahrzeugschein bei den Ziffern 20 und 21 bzw. 22 und 23. 

Dort sind die Standard-Reifendimensionen aufgeführt. In dem Feld 33 „Bemerkungen“ stehen häufig weitere Angaben zu möglichen Reifendimensionen, zusätzlich verwendbaren Felgen und Felgen-Reifen-Kombinationen sowie zur Verwendung von Schneeketten.   

Verwenden Sie nur Reifen, die für Ihr Fahrzeug zugelassen sind! Andernfalls erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis.

Umrüstungen, die nicht im Fahrzeugschein genannt werden, müssen mit entsprechendem Gutachten (ABE) nachträglich eingetragen werden.  

Ggf. eingetragene Reifentyp- oder -herstellerangaben sind als Empfehlungen zu verstehen Bei Pkw, die seit ca. 1998 erstmals zugelassen wurden, ist mindestens einer der im Fahrzeugschein aufgeführten Reifendimensionen für die Verwendung von Schneeketten geeignet.

Vielfach - wenn auch nicht immer - sind diese Reifendimensionen als "M+S"-Versionen aufgeführt. Außerdem sind es meist die schmalsten Dimensionen.   
Fahrzeugschein

Auswahl über die Zulassungsbescheinigung:

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz für den Fahrzeugschein) steht nur noch eine Reifengröße.

Sie ist die kleinste für das Fahrzeug erlaubte Größe.

Alle anderen möglichen Größen erfährt man am besten beim Reifenhändler oder im COC-Papier (EU-Konformitätserklärung  / EU-Übereinstimmungserklärung).  
Zulassungsbescheinigung

Auswahl über die EU-Übereinstimmungsbescheinigung:

Wer aber selbst nach Alternativen suchen möchte, sollte das so genannte COC-Papier (certificate of conformity) konsultieren; das ist die beim Neuwagenkauf mit gelieferte EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug.

Hier sind alle vom Fahrzeughersteller frei gegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

Wer das nicht zur Hand hat, wird auch im Internet fündig:

Die einschlägigen Reifenhersteller bieten auf ihren Webseiten über Tools wie z.B. Goodyear-Tiremanager, Continental- RäderKonfigurator, Michelin-Reifenfreigabe oder andere den Zugriff auf entsprechende Datenbanken.

Will man wissen, ob bestimmte Reifen zu einem Fahrzeug passen sind dies die richtigen Seiten, Dort findet man u.a. Reifenfreigaben sowie passende Aluräder. Unter Umständen kann man dann auch eine Freigabe anfordern.


Allen Seiten gemein ist, dass man anhand der Kfz-Schlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung oder alternativ über die Eingabe von Hersteller/ Fahrzeugtyp/Modelljahr/Motorisierung für das Fahrzeug freigegebene Bereifungsalternativen recherchieren kann.




COC Papier

Je nach Fahrzeug kann die hier gefundene Auswahl schon beträchtlich sein, doch möglicherweise gibt es sogar noch mehr Rad-/Reifenkombinationen, mit denen das Auto legal im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfte. „Denn genau so zulässig wie die durch den Fahrzeughersteller frei gegebenen und in die Fahrzeugpapiere eingetragenen Bereifungen sind solche, die der EU-Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und gemäß den im Anhang zu dieser Richtlinie fest gelegten Vorschriften montiert sind“, erläutert Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn).

Was bedeutet dies konkret?

ie Reifen müssen für die EG typengenehmigt sein. Das ist erkennbar an dem auf der Reifenflanke einvulkanisierten E-/ECE-Kennzeichen, das seit Herstellungsdatum 1. Oktober 1998 für Motorrad-, Pkw- und Lkw-Neureifen verbindlich ist.

E1-Logo

 

Zudem muss die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Pkw montiert wird, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen höchsten Achslast entsprechen. Diese findet sich im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 16 und in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 7.1-7.3.

 

Wenn also beispielsweise das Zulassungspapier die höchste Achslast mit 1.230 kg ausweist, muss jeder der an diesem Fahrzeug montierten Reifen mindestens eine Tragfähigkeit von 615 kg haben. Das wiederum ist für den Fachmann erkennbar an dem so genannten Trahfähigkeitsindex, einer zwei- bis dreistelligen Zahl am Ende der Größenbezeichnung des Reifens. Bei einem Reifen der Größe 195/65 R 15 91 T z.B. kennzeichnet die Zahl 91 (615 kg) die maximale Tragfähigkeit des Reifens in Abhängigkeit der spezifizierten Geschwindigkeit.

 

Außerdem muss jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, ein Geschwindigkeitskategoriesymbol aufweisen, das der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zuzüglich einer so genannten TÜV-Toleranz (Faustregel: 9 km/h) entspricht. Die Höchstgeschwindigkeit des Autos ist vom Fahrzeughersteller fest gelegt und in Ziffer 6 des Fahrzeugscheins bzw. Ziffer T der Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben. Auch hierzu ein Beispiel:

Weist die Zulassungsbescheinigung eine Kfz-Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h aus, müssen die Reifen am Fahrzeug mindestens 189 km/h aushalten, was dem Geschwindigkeitsindex T (= Höchstgeschwindigkeit 190 km/h) oder höher (U, H, VR, V, ZR, W oder Y) entspricht. In diesem Index, einem oder zwei Buchstaben am Ende der Größenbezeichnung des Reifens, ist die vom Reifenhersteller zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Reifens verschlüsselt.

„Die Materie ist für den Laien sehr kompliziert, denn wer kennt schon die Indices für Tragfähigkeit und Geschwindigkeit? Deshalb würde ich jedem Autofahrer raten, sich nur das Wichtigste zu merken“, empfiehlt Reifenexperte Drechsler. „Erstens: es gibt zulässige Alternativen zu den von den Autoherstellern frei gegebenen Pkw-Bereifungen – auch wenn sie sich von diesen unterscheiden.

Und zweitens: für die Verwendung dieser Alternativen ist keine Änderung/Ergänzung der Fahrzeugpapiere erforderlich!“ So ist zum Beispiel für einen VW Passat 3 C (103 KW, 2,0 TDI) mit laut Zulassungspapieren frei gegebener Reifendimension 205/55 R 16 94 H und maximaler Achslast von 1.160 kg die Reifendimension 205/55 R 16 mit einem Tragfähigkeitsindex 89, 90 oder 91 genau so zulässig wie die von Fahrzeughersteller frei gegebene – ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere.

Wer die zusätzlichen Möglichkeiten ausloten will (zum Beispiel weil der Wunschreifen kurzfristig nicht verfügbar ist), sollte das besser dem Reifenfachmann überlassen. Oder sich im Zweifel nur an die Rad-/Reifenkombinationen halten, die explizit die Freigabe des Fahrzeugfabrikanten haben. Drechsler: „Selbst da gibt es ja noch Auswahl genug – Reifen verschiedener Hersteller und meist sogar noch pro Hersteller in zahlreichen Modell- und Profilvarianten!“ Auch dafür hat natürlich der spezialisierte Reifenfachhandel – schnell zu finden über die Fachhändler-Suchfunktion auf der BRV-Verbraucherplattform www.reifen-kompetenz.de – die entsprechende Beratungskompetenz.

Thema Mischbereifung



Zur häufig gestellten Frage der Mischbereifung hier einige klärende Angaben:

Es ist durchaus erlaubt, Sommer- und Winterreifen gleichzeitig am Fahrzeug zu montieren. Der Gesetzgeber schreibt in der StVZO §36 lediglich eine gleiche Bauart vor. Gemeint sind hier entweder Diagonal- oder Radialreifen. Diagonalreifen findet man aber im Pkw Bereich im Prinzip fast gar nicht mehr (Oldtimer). Unter unzulässiger „Mischbereifung“ versteht der Gesetzgeber also lediglich die Kombination von Radial- und Diagonalreifen.

Zusätzlich schreibt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an.

Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen. Die montierte Reifengröße vorne/hinten muss natürlich mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen (im „alten“ Fahrzeugschein unter Ziffer 20 ff, in der „Zulassungsbescheinigung“ unter Ziffer 15, wobei dort Sondergrößen nicht immer eingetragen sind). Die Größen dürfen untereinander nicht unterschiedlich sein.
Laut ADAC macht das "Mischen" von Sommer- und Winterreifen auf einem Fahrzeug selbstverständlich keinen Sinn, da die winterliche Verkehrssicherheit von dem "schwächsten" Reifen auf dem Fahrzeug eingeschränkt wird. Die Fahrcharakteristik eines Fahrzeugs kann sich bei Mischbereifung stark verändern. Besonders in kritischen Situationen wie Glatteis oder Aquaplaning macht sich das bemerkbar. Der Bremsschwerpunkt kann sich verlagern und das Auto reagiert dann ganz anders." Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Reifen könnte zu einer Über- beziehungsweise Untersteuerung des Wagens führen. Deswegen sollten bei Verwendung von Winterreifen diese auf alle Radpositionen montiert werden, da anderenfalls der positive Effekt der Winterreifen überhaupt in Frage zu stellen ist.

Richtig gefährlich kann es werden, wenn Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gemischt werden. Nur in Ausnahmefällen kann es unumgänglich sein, im Winter Sommer- und Winterreifen zu kombinieren (z.B. nach Reifenpannen). Wenn Reifen unterschiedlicher Qualität (z.B. wegen unterschiedlicher Profiltiefen) auf einem Pkw montiert werden sollen, gehören die besseren Reifen auf die Hinterachse.

Wer Sicherheit groß schreibt und keine Kompromisse eingehen will, verwendet also am besten eine komplett einheitliche Bereifung vom gleichen Hersteller. Das schützt laut ACE auch vor Komplikationen bei der Erteilung der TÜV-Prüfplakette. Wenn Prüfingenieure mitunter die Plakette wegen uneinheitlicher Bereifung verweigern, argumentieren sie häufig mit besagter europäischer Richtlinie. Vorrang habe aber die Deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung, betont der ACE.  

Unsere Tipps zur Reifenwahl:  

  1. Verwenden Sie nach Möglichkeit keinesfalls Reifen von verschiedenen Herstellern mit unterschiedlichem Profil mit unterschiedlicher Profiltiefe
  2. Vierradantrieb erfordert vier identische Reifen - Im Zweifelsfall den besseren Reifen auf der Hinterachse  
  3. Bei Neumontage von Reifen immer neue Ventile einsetzen  
  4. Die Laufrichtungsvorgaben des Reifenherstellers beachten  
  5. Vor Ummeldung des Fahrzeugs sollte man sich besser einen alten Fahrzeugschein kopieren und immer im Fahrzeug mitführen. So erspart man sich unter Umständen Ärger, wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät.  

 

Übrigens:

kfztech.de empfiehlt den Kauf von Öko-Reifen, weil diese bis zu einen halben Liter Kraftstoff je 100 Kilometer einsparen. Über die Lebensdauer des Reifen gerechnet, kauft man die Reifen sozusagen zum Nulltarif und tut was für die Umwelt.    

Lesen sie auch:



Quelle: BRV, ADAC, ACE

 







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Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 30.01.2024