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ECE-Prüfzeichen |
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Welche Länder prüfen Kfz-Bauteile? |
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Die folgenden Staaten gehören zur Economic Commission for Europe (ECE) Die Zahl nach dem E verrät, welches Land die Genehmigung für ein Autoteil erteilt hat. Dies bedeutet aber nicht, dass das auch das Herstellungsland ist! Die
ECE |
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| 1 = Deutschland
2 = Frankreich 3 = Italien 4 = Niederlande 5 = Schweden 6 =Belgien 7 = Ungarn 8 = Tschechien 9 = Spanien 10 = Jugoslawien |
11 = Großbritannien
12= Österreich 13 = Luxemburg 14 = Schweiz 15 = frei (früher DDR) 16 = Norwegen 17 = Finnland 18 = Dänemark 19 = Rumänien 20 = Polen |
| 21 =
Portugal
22 = Russland 23 = Griechenland 24 = frei 25 = Kroatien 26 Slowenien |
27
= Slowakei
28 = Weißrussland 29 = Estland 30 = frei 31 = Bosnien-Herzegowina 37 = Türkei |
| Guten Ruf haben Deutschland (1), Holland (4), und Schweden (5). Bei Lampen sind zusätzlich Frankreich (2) und Italien (3) zuverlässig. | |
Einige Bemerkungen zum Licht:
Man könnte sagen, erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Fast jedes Teil muss genehmigt sein. Und es muss nach Vorschrift montiert und benutzt werden.
Autohersteller und Lampenhersteller sorgen für die Einhaltung der Regeln. Sie sorgen dafür, dass jeder Scheinwerfer und jede Leuchte das ECE-Genehmigungszeichen trägt. Ohne dieses "E" im Kreis hat das Teil keine Zulassung. Gelegentlich vorkommende Hinweise unseriöser Anbieter wie "TÜV-frei" ersetzen dieses Zeichen jedoch nicht.
Doch auch mit ECE-Zulassung ist längst noch nicht alles im rechten Licht. Nebelscheinwerfer dürfen beispielsweise nicht höher montiert sein als die Hauptscheinwerfer und nur maximal 40 Zentimeter vom Fahrzeugrand entfernt sitzen. Der Autofahrer darf das Nebellicht nur zusammen mit dem Abblendlicht benutzen.
Zusammen mit dem Fernlicht dürfen Nebellampen dagegen in Deutschland nicht leuchten. Dafür lassen die Vorschriften Abdeckkappen für sie zu, die während der nebelarmen Zeit Steinschlagschäden verhindern.
Solche Kappen sind wiederum für Fernscheinwerfer verboten. Ansonsten gibt es wenig Einschränkungen für Zusatz-Fernscheinwerfer. Sie dürfen beliebig hoch montiert sein, also auch auf dem Fahrzeugdach. Maximal vier sind erlaubt. Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Zwei gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5.
Quelle: www.kfzbetrieb.de
Wiesinger
überarbeitet: 24.11.09
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