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kfztech.de rät: Ein Winterreifen Vergleich vor dem Kauf ist sicherlich eine lohnenswerte Sache. Was ist eigentlich eine geeignete Bereifung für winterliche Straßenverhältnisse? Lesen Sie auch Winterreifen (H. Zeuschner) | Winterreifentest | Winterreifenplicht für Lkw | In Deutschland gilt die situative WinterreifenpflichtSituative Winterreifenpflicht bedeutet, dass Pkw nicht grundsätzlich mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Aber bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dürfen Fahrzeuge nicht ohne geeignete Bereifung nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Konkret wurde nun die Wintereifenpflicht im Mai 2017 angepasst.
Das M+S Symbol alleine reicht nicht mehr. Was bedeutet die Winterreifenpflicht nun konkret?Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen unterwegs sein, die das AlpineSymbol (mit Berg und Schneeflocke) auf dem Reifen tragen. Bisher reichte es völlig aus, wenn die Reifen lediglich mit dem M+S-Symbol (Abkürzung für „mud + snow“ oder Matsch + Schnee) gekennzeichnet waren. Allerdings gilt als Übergangsregel, dass „Altbestände“ von „M+S“-Reifen bis zum 30.09.2024 verwendet werden können. Danach muss das Alpine Symbol auf dem Reifen zu sehen sein!
Diese Fristen für Winterreifen gelten nun - Grafik: GTÜ Mehr Infos zum Winterreifen von der GTÜ
Conti Winter Contact TS 850 Bild Continental Erkennbar sind Winterreifen übrigens auch recht einfach an den gut sichtbaren Lamellen auf der gesamten Lauffläche bis in die Reifenschulter - das sind feine, meist zickzackförmige Einschnitte in den Profilblöcken (siehe Abbildungen weiter unten). Pkw müssen natürlich auf allen Achspositionen entsprechend bereift sein. Wer gegen diese Regelungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von aktuell 40 Euro bzw. 80 Euro, wenn er dadurch den Verkehr behindert. Bei Nutzfahrzeugen (Klasse N2, N3) und Kraftomnibussen (Klasse M2, M3) muss nun auch die Lenkachse mit „Winterreifen“ ausgerüstet sein. Ein nur mit M+S gekennzeichneter Reifen ist für die kalte Jahreszeit auch nur optimal geeignet, wenn er genügend Profiltiefe aufweist. Reifenexperten empfehlen für Winterreifen mindestens vier Millimeter. Darunter gehen Haftung und Traktion besonders auf Schnee und Eis spürbar zurück. Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland allerdings nur ein Mindestprofil von 1,6 Millimeter. Für Österreich oder in die Schweiz gelten folgende Regeln:In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April eine gleichfalls situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen Pkw nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen (M+S oder M&S, Mindestprofiltiefe hier aber 4 mm!) montiert oder bei geschlossener Schnee- oder Eisfläche an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Die Schweiz verordnet keine Winterreifen; ihre Benutzung empfiehlt sich jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen dringend, da bei Verkehrsbehinderung infolge ungeeigneter Bereifung Strafen verhängt werden können. Bei Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt zudem eine erhebliche Mithaftung in Betracht. Bei der Reifenauswahl sollte Sicherheit an erster Stelle stehen. Die Tests von Automobilclubs wie vom ADAC und Kfz-Zeitschriften zeigen immer wieder, dass insbesondere Billigreifen aus Asien beim Bremsweg oft zu wünschen übrig lassen. Nicht der Preis allein, sondern vielmehr ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis sollte das Kaufkriterium sein. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, sollte das Beratungsangebot des spezialisierten Reifenhandels nutzen. Qualifizierte Verkaufsmitarbeiter helfen bei der Auswahl der optimal auf kundenindividuelle Bedürfnisse zugeschnittenen Bereifung.
Weitere Infos zur
Winterreifen- und Schneekettenpflicht
Der
Bundesverband Reifenhandel und
Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV,
Bonn) rät: "Von
O bis O (Anm.: von Oktober bis Ostern), so besagt eine
Faustregel, sollten die Kfz-Sommerreifen eingelagert und Winterreifen auf
den Achsen montiert sein. Nicht nur bei geschlossener Schneedecke sind
Winterpneus die adäquate Fahrzeugbereifung, sondern aufgrund ihrer
speziellen Gummimischungen und Profile bieten sie bereits bei
Außentemperaturen unter 7 Grad Celsius in der Regel die bessere
Bodenhaftung."
"Winterreifen sind speziell für niedrige
Temperaturen entwickelt. Und die gab es in der Saison 2008/2009 in ganz
Deutschland an 185 Tagen“, so betont Hans-Jürgen Drechsler,
Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk
(BRV e.V., Bonn), unter Bezug auf eine Auswertung von Daten des Deutschen
Wetterdienstes.
Anmerkung der Redaktion:
"Hierzu ist festzustellen,
dass die 7° These nicht bewiesen ist. Sommerreifen sind um die 7° im
Bremsverhalten auf trockener und auch auf nasser Strecke den Winterreifen
überlegen, wie Auto Bild bei Tests herausgefunden hatte. Bei Schnee sind
die Winterreifen freilich besser als Sommerreifen. Trotzdem sollte wegen
eines möglcihen schnellen Wintereinbruchs rechtzeitig auf die Winterreifen
umgerüstet werden. Aus diesem Grund ist die O-O-Regel durchaus zu
empfehlen."
2008/2009*
Stadt Tage mit Bodenfrost** Tage mit Dauerfrost*** * Oktober bis April; Quelle: Deutscher
Wetterdienst
Je nach Ausprägung der winterlichen Verhältnisse, sei es durch örtliche
Unterschiede oder durch allgemeine klimatische Bedingungen, ist daher die
Faustregel, "Oktober bis Ostern" Winterreifen zu fahren, mit Vorsicht zu
genießen.
Durch die Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung
wird die Entscheidung, ob und wann man als Autofahrer besser mit
Winterreifen oder Sommerreifen fahren soll, aber stark beeinflusst. Also
kann die Empfehlung durch die "Winterreifenpflicht" bedingt nur lauten,
dass man auf Winterreifen erst verzichten kann, wenn garantiert nicht mehr
mit Schnee- und Eisglätte gerechnet werden muss. Das heißt also im
Zweifelsfall lieber etwas länger mit Winterreifen fahren, wenn in der
Fahrregion noch vereinzelt mit Kälteinbrüchen zu rechnen ist, obwohl die
bessere Fahrphysik der Sommerreifen eigentlich dagegen spricht. Das Risiko
eines Unfallverschuldens bzw. eines Mitverschuldens bei ungeeigneter
(Winter-) Bereifung ist nämlich ziemlich hoch. Hinzu kommt noch das
mögliche Bußgeld, das nur bei unzureichender Wintertauglichkeit der Reifen
verhängt wird und nicht, wenn man im Sommer Winterreifen fährt.
Vom Reifenexperten des ADAC Ruprecht Müller gibt es
zu den 7° auch eine klare Aussage: „Der Sommerreifen hat entscheidende
Vorteile auf trockener und nasser Straße, auch bei niedrigen Temperaturen.
Die sieben Grad seien „völlig willkürlich“ gewählt und
durch keinen Testwert belegt. Wann wechseln?
Winterreifen
verdanken ihre Sicherheitsreserven sowohl dem Profildesign als auch den
speziellen Gummi-Mischungen. Diese entwickeln die beste Haftfähigkeit
unter 7°C und unterstützen damit die Profilwirkung. (Anm.: Dass
Sommerreifen bereits bei dieser Temperatur stark abbauen, stimmt
allerdings nicht.) Es gilt trotzdem die Empfehlung, die Winterreifen
möglichst lange drauf zulassen und erst Ende April gegen die Sommerreifen
zu tauschen. Ein pragmatisches Argument hierfür ist auch, dass die Reifen
nur 4 Jahre gefahren werden sollen. Wenn man Sommer- und Winterreifen je 6
Monate fährt, nutzen sich beide in etwa gleich stark ab.
Laut Autobild
Nr. 42/2002 wurden Bremsversuche gemacht,
wonach bei trockener Fahrbahn der Sommerreifen den Winterreifen (Kategorie
"T") selbst unter 7°C im Bremsverhalten deutlich überlegen war.
Diesen Widerspruch kann niemand auflösen.
Bisher wurde häufig bei Winterreifen ein etwas höherer Luftdruck als bei
Sommerreifen empfohlen. Dies ist bei den heutigen Winterreifen jedoch
nicht mehr ratsam. Um die verbesserten Trocken- und Nassfahreigenschaften
eines modernen Winterreifen optimal auszunutzen, sollten Sie auf jeden
Fall, bei Montage von serienmäßigen Wintergrößen, die vom
Fahrzeughersteller vorgegebenen Werte einhalten.
Der ADAC empfiehlt Winterreifen mit
weniger als 4 mm Profil auszutauschen.
Die Symbole verwirren häufig: M+S oder Schneeflocke. Wonach
sollte man sich richten?
Winterreifen müssen mindestens 5 mm Profiltiefe für die Pässe in
Österreich, Schweiz und Südtirol aufweisen.
Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen in
einen Unfall verwickelt sind, werden vor Gericht immer öfter eine
Teilschuld wegen Fahrlässigkeit angelastet.
Die Winterreifenpflicht
ist nun da – Doch Fragen bleiben offen Der
Bundesrat hat am 26. November 2010 der Vorlage des
Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht zugestimmt. Dies
bedeutet für die Autofahrer, dass sie 40 Euro statt bisher 20 Euro
bezahlen müssen, wenn sie bei Winterwetter und glatten Straßen ohne
Winterreifen unterwegs sind. Dies geht aus der Verordnung zur
Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor. Belangt wird
dabei übrigens der Fahrer und nicht der Halter. Führt die unpassende
Bereifung zu Behinderungen im winterlichen Straßenverkehr werden
sogar 80 Euro fällig. Die Winterreifenpflicht trat am 30. November
in Kraft. M+S Symbol
kein geschütztes Zeichen Die Verkehrsexperten des ADAC kritisieren im Übrigen, dass die
weiterhin vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht
geändert wurde. Ein Mindestprofil von 4 mm, wie von vielen
Experten gefordert, könne für wesentlich besseren Halt und
kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen sorgen.
Gilt
die "situative Winterreifenpflicht" genau wie für Pkw auch
für Lkw und Busse?
Müssen
Nutzfahrzeuge aus dem Ausland mit Winterreifen ausgerüstet
sein, wenn sie bei Schnee, Matsch und Eis auf deutschen
Straßen unterwegs sind?
Diese und andere häufig gestellte
Fragen rund um Winterreifen für Nutzfahrzeuge beantworten die drei Verbände BGL, BRV und wdk: Vergessen Sie auch nicht
Ihr
Auto winterfit zu machen. Winterreifentest ADAC
| Winterreifentest GTÜ |
Warum sich ein saisonaler Reifenwechsel lohnt
| Quellen:
BRV,
GTUE,
ADAC,
Autobild, Autor: Johannes Wiesinger |
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