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Reparaturen und Inspektionen beim Fahrzeugleasing

von kfztech.de

Für die Inspektionen und Reparaturen beim Leasing ist prinzipiell der Leasingnehmer verantwortlich, während der Leasinggeber die Rahmenbedingungen hierfür vorgibt. Er ist der Eigentümer des Leasingfahrzeugs. Der Leasingnehmer trägt daher die Kosten und kümmert sich auch um die Durchführung. Jedoch können die Kosten im Rahmen eines teureren Full Service Leasings auf den Leasinggeber umgelegt werden.

Bedeutung der Inspektionen und Reparaturen

Die Inspektionen und Reparaturen (Wartungsarbeiten) sind wichtig, um den Konditionen des Leasingvertrages gerecht zu werden. Dieser schreibt dem Leasingnehmer eine sorgsame und pflegliche Behandlung des Fahrzeugs vor, einen Reparaturstau darf es nicht geben. Er würde den Wert erheblich mindern und unweigerlich zu einer Nachzahlung führen. Die Inspektions- und Wartungsintervalle lassen sich dem Bordbuch entnehmen, häufig zeigt sie auch der Bordcomputer an. Wenn der Leasingnehmer Inspektionen, Reparaturen oder Wartungen versäumt, wird sie der Leasinggeber durchführen lassen und die Kosten dem Leasingnehmer in Rechnung stellen. Sie sind also, wenn sie der Leasingnehmer ordnungsgemäß durchführen lässt, durch diesen mit Rechnungen sowie im Serviceheft zu belegen. Dieses erhält der Leasinggeber bei der Fahrzeugrückgabe.

Werkstatt Kundin

Der Leasingnehmer ist verpflichtet sich um Reparaturen, Wartungsarbeiten und Hauptuntersucheungen zu kümmern - Foto: KDBusch/GTÜ 

Die Werkstattbindung beim Leasing

Der Leasinggeber schreibt die Inspektionen, Reparaturen und Wartungen in einer Vertragswerkstatt der betreffenden Automarke vor. Darüber wird viel diskutiert: Vertragswerkstätten sind etwas teurer, Autofahrer hinterfragen regelmäßig, ob sie den Mehrpreis auch wert sind. Jedoch stellt sich beim Leasing diese Frage nicht: Der Eigentümer eines Autos entscheidet prinzipiell selbst, welche Werkstatt infrage kommt. Dieser Eigentümer ist nun einmal der Leasinggeber. Er kann sogar eine ganz spezielle Kooperationswerkstatt für das Fahrzeug benennen, was bei Premiumwagen tatsächlich geschieht. Werkstattbindungen gibt es auch in anderen Fällen, zum Beispiel bei der Mobilitätsgarantie für Neuwagen, welche manche Hersteller gewähren.

Wie sind nun die Unterschiede zwischen Vertragswerkstätten und freien Kfz-Betrieben zu bewerten? Letztere reparieren alle Marken, was ausdrücklich nicht bedeutet, dass ihnen für bestimmte Marken die Expertise fehlt. Das könnte man manch einem Einzelbetrieb vielleicht unterstellen, doch auch große Ketten wie PitStop und ATU reparieren alle Marken und fungieren daher als freie Werkstätten. Niemand unterstellt ihnen fehlende Expertise. Es gibt jedoch die Tendenz, dass freie Werkstätten etwas weniger speziell als Vertragswerkstätten ausgestattet sind. Möglicherweise erhalten sie das eine oder andere Ersatzteil nicht so schnell wie die Vertragswerkstatt, zudem könnten die Inhaber gerade kleinerer Betriebe immer wieder in die Versuchung geraten, aus Kostengründen bei den Ersatzteilen auf die Erstausrüsterqualität zu verzichten und ein billigeres Teil zu bestellen – mit möglicherweise höherem Verschleiß. Außerdem bieten die Hersteller ihren Vertragswerkstätten spezielle Schulungen und auch bevorzugte Informationen an. Es kann also durchaus sinnvoll sein, die etwas höheren Kosten in Kauf zu nehmen. 

Sind Vertragswerkstätten prinzipiell besser?

Nein, das lässt sich pauschal nicht behaupten. Erfahrene Autofahrer wissen es, die Experten von ADAC, Auto BILD & Co. haben es getestet: Es gibt gute und schlechte Vertragswerkstätten und ebenso hervorragende oder schwache freie Werkstätten. Dass Vertragswerkstätten für den Leasinggeber die sichere Bank sind, hat auch etwas mit Garantien zu tun und somit juristische Hintergründe.

ADAC Werkstatttest

Bei den Werkstättentests gibt es zwischen Vertragswerkstätten und freien Werkstätten in der Regel keine klaren Sieger - Bild: ADAC

Leasingnehmer haben einfach keine Wahl: Sie müssen in die Vertragswerkstatt und hierfür die Kosten beim Leasing mit einkalkulieren. Es sind nicht absurde Mehrkosten. Je nach Marke und Modell, aber auch nach der Preisgestaltung einer Werkstatt (die gewisse Spielräume hat), liegen die Mehrkosten bei rund 10 bis 30 Prozent. Das sollte ein Leasingnehmer aushalten, um nicht am Ende des Leasingvertrages die böse Überraschung zu erleben, dass der Leasinggeber seine Werkstattrechnungen nicht anerkennt. Wer es jedoch ablehnt, prinzipiell eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, wäre kein guter Leasingkunde. Er sollte sich für eine Finanzierung entscheiden.

Fazit zu Inspektionen und Reparaturen beim Leasing

Leasingnehmer sollten keine Experimente mit ihrem Leasingfahrzeug machen und die Wartungen und Inspektionen pünktlich sowie – ebenso wie alle unerwarteten Reparaturen – in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. Das erspart ihnen auf jeden Fall Nachzahlungen am Ende des Leasingvertrages. 

 

 

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 29.12.2022











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