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Das Reifenalter
ein wichtiges Thema
Lernfeld 10 Fahrwerk und Bremse
Normalerweise
sind die Polymerketten der Gummimischung amorph angeordnet, d. h. sie befinden
sich in einem ungeordnetem Zustand. Bei niedrigen Temperaturen kann sich jedoch
an einigen Stellen eine mikrokristalline Struktur ausbilden, so dass die
Polymerketten lokal regelmäßiger angeordnet sind und es so zu einer Verhärtung
kommt. Beim Kunden kann diese Verhärtung den Eindruck einer Qualitätsverschlechterung
hervorrufen. Da dieser Vorgang jedoch reversibel ist, bei Temperaturerhöhung
bildet sich wieder die amorphe Struktur aus, wird die Gebrauchstauglichkeit des
Reifens jedoch nicht beeinträchtigt.
Gummimischungen
bestehen neben natürlichem und synthetischem Kautschuk, der das Grundmaterial
liefert, zu einem großen Teil aus Füllstoffen wie Russ und Silika, die für
die Widerstandsfähigkeit des Reifens gegen Abrieb zuständig sind. Beim
Mischvorgang während der Herstellung des Reifens kommen weiterhin noch Kreide,
Öle, Harze, Beschleuniger, Verzögerer, Mischhilfen, Aktivatoren und Schwefel
hinzu. Füllstoffe
wie der Ruß lagern sich zu Clustern, zu kleinen Gruppen zusammen und verzahnen
sich hierbei. Dies macht den Reifen steifer. Durch die mechanische Beanspruchung
des Reifens im Fahrbetrieb lösen sich die Cluster jedoch mit der Zeit etwas
auf, was zu einer geringeren Steifigkeit führt. Hierbei handelt es sich auch um
einen reversiblen Prozess.
Ein
Reifen ist aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die Eigenschaften des
Materials aus verschiedenartigen Gummimischungen aufgebaut. So soll
beispielsweise Öl als Füllstoff den Reifen an einigen Stellen weich machen. An
den Kontaktstellen der Gummimischungen kommt es jedoch zu Diffusionsvorgängen,
bei denen das Öl aus einer höheren ölhaltigen Mischung in Bereiche
diffundiert, die weniger Öl enthalten. Durch die geänderte Zusammensetzung der
Mischung verändert sich nun auch die physikalische Eigenschaft. Dieser Vorgang
ist irreversibel und stark von der Temperatur abhängig. Gegen die
Weichmacherdiffusion hilft allerdings eine sachgerechte Lagerungstemperatur.
Die
Reifenhersteller versuchen ihrerseits diesen Prozessen entgegenzuwirken, indem
sie den Gummimischungen Substanzen beimengen, die leistungsmindernde Reaktionen
in erforderlichem Maße verhindern sollen. Damit ist jedenfalls gewährleistet,
dass ein mehrere Jahre alter Reifen, der aber auch sachgemäß gelagert wurde,
in der Ausgewogenheit seiner Produkteigenschaften einem Neureifen entspricht. Richtige
Lagerung
Das Amtsgericht (AG) Starnberg hat aber in einem Urteilsspruch vom 16. Dezember 2009 (AZ: 6 C 1725/09) entschieden, dass Reifen unter bestimmten Umständen nicht mehr als Neureifen verkauft werden dürfen. Bei derartigen Reifen habe der Käufer einen Anspruch auf Preisminderung. Der Durchschnittskäufer dürfe beim Kauf von Neureifen davon ausgehen, auch Reifen zu erhalten, die dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entsprechen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Verwendung
in der Praxis
Ein
Reifen ist im Fahrbetrieb jedoch deutlich anderen Bedingungen ausgesetzt, als
bei sachgerechter Lagerung. Im Fahrbetrieb erreichen die Reifen höhere
Temperaturen und sind dem Sonnenlicht und allen möglichen Witterungsverhältnissen
ausgesetzt. Außerdem müssen die Reifen im Sommer höhere Ozonkonzentrationen
aushalten und werden stark mechanisch beansprucht. PKW-Sommer-
und Winterreifen sowie Motorradreifen werden deshalb heute so entwickelt, dass
die Ausgewogenheit der Produkteigenschaften und damit die Sicherheitsqualität
über das gesamte aktive Reifenleben erhalten bleibt. Natürlich vorausgesetzt,
dass die Reifen ständig unter normalen Bedingungen genutzt und in Ruhezeiten
einwandfrei gelagert werden. Dies
hat zur Folge, dass die Reifenverschleißgrenze lange vor der Alterungsgrenze
erreicht wird.
Vom
Bundesverband für den Reifenhandel und das Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) wird
empfohlen, Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nur noch zu benutzen, wenn sie
vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Diese Reifen
sollten also nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb
abgefahren werden. Davon abweichende Empfehlungen der Reifenhersteller sind zu
beachten. Autofahrer sollten speziell bei älteren Fahrzeugen oder bei
Fahrzeugen, deren Kilometerlaufleistung eher niedrig ist, auf das Reifenalter
und den Reifenzustand achten. Kompromisse bei Reifen, die älter als 10 Jahre
sind, sollten aus sicherheitstechnischen Erwägungen auf keinen Fall gemacht
werden.
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Entscheidend
für die Erkennung des Alters ist die DOT-Nummer, die sich auf der Reifenflanke
des Reifens befindet.
Die DOT-Nummer (Department of Transportation = US-amerikanisches
Verkehrsministerium) gibt nämlich unter anderem das Herstellungsdatum des
Reifens an.
Die
DOT Nummer wird wie folgt gelesen:
Beispiel
1:
DOT WFAE LIJT 179
Die ersten beiden Ziffern „17“ geben die Kalenderwoche an, in
der der Reifen hergestellt wurde;
die Ziffer „9“ gibt das Jahr der
Herstellung an, in diesem Fall 1989
oder 1999. Die Zusatzkennung „ Seit dem Jahr 2000 haben Reifen eine 4-stellige DOT Nummer.
Beispiel 2:
DOT
CUNB A1 B6
0108
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![]() Bild 6: Bestimmung des Reifenalters, Beispiel 2: DOT 1902 bedeutet 19. Woche 2002 |
| Für
Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger oder andere so genannte Standfahrzeuge, also
Fahrzeuge, die nicht regelmäßig bewegt werden, gelten andere Gesetze. Reifen,
die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht bewegt werden, altern nämlich
besonders schnell. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Die Reifenhersteller empfehlen hierbei, dass Reifen nach 6 Jahren, spätestens jedoch nach 8 Jahren auf jeden Fall zu ersetzen sind. Es ist wichtig zu wissen, dass für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger, die nach §18 Absatz 5 Nr. 3 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, der Gesetzgeber bindend vorschreibt, dass die Reifen auf dem Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. |
![]() Bild 7: Wohnwagenreifen altern besonders schnell |
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Das
Reserverad wird allzu häufig vergessen und vernachlässigt. Es sollte aber natürlich
ebenfalls regelmäßig gecheckt werden. Es gelten hier allerdings andere
Einflussfaktoren. Ähnlich wie bei Standfahrzeugen unterliegt das Reserverad einem schnelleren Alterungsprozess, was jedoch optisch meist nicht zu erkennen ist. Hier lautet die Empfehlung der Reifenhersteller, das Reserverad mit in den Betrieb des Fahrzeugs einzubeziehen. Der Autor empfiehlt beim Kauf eines Neufahrzeugs noch einen zusätzlichen Reifen anzuschaffen. Da sich die Vorderreifen durch die zusätzliche Lenkarbeit schneller abfahren, können der Reservereifen und der zusätzliche Reifen diese ersetzen. Generell gilt, Reservereifen, die älter als 6 Jahre sind, sollten nur noch im Notfall und dann auch nur bis zum Erreichen der nächsten Fachwerkstatt eingesetzt werden. Nach 6 Jahren tauschen, gilt auch für den Anhänger, das empfahl auch die Autozeitschrift auto, motor & sport in Heft Nr. 7/97. |
![]() Bild 8: Reservereifen sollten nur im Notfall eingesetzt werden |
Diese
Bewertung lässt sich auf das Reifenalter jedoch nur bedingt übertragen. Ein
einmal als fabrikneu produzierter Reifen muss beim Verkauf einwandfrei und
ordentlich gelagert worden sein. Für
Fristen bei Reifen muss man von längeren Zeiträumen ausgehen. Dafür gibt es
technische Gründe, weil ein Reifen ein homogenes Produkt ist, dessen
Komponenten bei richtiger Lagerung nur in geringem Umfang einem Alterungsprozess
ausgesetzt ist. Auch die Käufererwartung ist eine andere, denn es gibt hier im
Gegensatz zum Kraftfahrzeug für den Verbraucher weniger erkennbare und
bedeutsame Maßnahmen der Modellpflege.
Wenn
ein Reifen länger als drei Jahre gelagert wurde, wird man ihn nicht mehr als
fabrikneu anbieten dürfen, so lautet das Statement des Justiziars des BRV zum
Thema Reifenalter. Dies gilt erst recht nicht, wenn es in der Zwischenzeit bei
dieser Größe Nachfolgeprodukte oder sonstige grundlegende Änderungen gab. Der
ADAC vertritt hingegen die Meinung, dass Reifen, die älter als 2 Jahre sind,
nicht mehr als neuwertig zu verkaufen seien. Als Neureifen wird man aber eine
Frist bis fünf Jahre nutzen dürfen, so der BRV, denn bis dahin beeinträchtigt
der physikalische und chemische Alterungsprozess nicht die technische Qualität.
Aber auch hier gilt, dass ein Modellwechsel die Eigenschaft als Neureifens
beeinflusst.
Trotzdem
muss aber ein Autohändler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens das Alter der
Reifen anhand der DOT-Nummer überprüfen, wenn aufgrund besonderer
Umstände
hierfür Anlass besteht. Unterlässt er diese Prüfung, so haftet er für den
Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Reifen infolge Überalterung platzt und
es zu einem Unfall kommt. Dies besagt jedenfalls ein BGH-Urteil vom 11. Februar
2004 – (VIII ZR 386/02). In diesem Fall war es
zu einem Unfall mit einem Ferrari gekommen, dessen Reifen etwas mehr als
5 Jahre alt waren. Sachverständiger vor Gericht war in diesem Fall aber kein
Reifensachverständiger.
Die
Alterung von Reifen beruht auf chemischen und physikalischen Zusammenhängen.
Bei sachgerechter Lagerung findet die Alterung nur sehr langsam statt, nicht
benutzte Reifen bleiben lange neuwertig. Im Fahrbetrieb laufen Alterungsvorgänge
schneller ab, die Verschleißgrenze bei sachgerechter Nutzung wird jedoch lange
vor der Alterungsgrenze erreicht. Es ist inzwischen allgemein anerkannter Stand
der Technik, dass ein fehlerfrei hergestellter und ordnungsgemäß gelagerter
Reifen eine grundsätzliche Lebensdauer von 10 Jahren besitzt und bei
vorschriftsmäßiger Lagerung max. 5 Jahre ihre vollen
Gebrauchswerteigenschaften beibehalten. Das heißt der Verkauf und Montage sind
somit technisch unbedenklich. Ein Winterreifentest der Zeitschrift „Gute
Fahrt“ mit Neureifen und 1 bis 2
Jahre gelagerten Reifen hat ergeben, dass die Gebrauchten eine nur minimal
niedrigere Performance im Bereich Traktion im Schnee gegenüber den Neureifen
aufwiesen, sonst jedoch gleiche Ergebnisse erzielten.
Der
ADAC empfahl im Heft 9/2004 den Reifen spätestens nach 8 - 10 Jahren zu
ersetzen. Der Verbraucher muss nach Ansicht des ADAC beim Kauf 5 Jahre
alter "Ladenhüter" deutliche Nachteile in Kauf nehmen. Da Reifen spätestens
10 Jahre nach der Herstellung ausgetauscht werden sollten, halbiert sich die
Nutzungsdauer dieser lange gelagerten Reifen. Dies zwingt besonders zum Wechsel
wenig gefahrener Winterreifen mit ausreichendem Profil. An bestimmten Anhängern
sind über 6 Jahre alte Reifen gar nicht zulässig. Diese 5 Jahre alten
"Neureifen" könnten somit nur ein Jahr gefahren werden. Darüber
hinaus kann die Ersatzbeschaffung von defekten älteren Reifen Probleme
bereiten. Weiterer Nachteil, so der ADAC ist, dass ältere Reifen nicht dem
Stand der Technik entsprechen.
In
der juristischen Betrachtungsweise sollte eine Unterscheidung in „fabrikneu“
und “neu“ erfolgen, so dass Statement des BRV-Justiziars. „Fabrikneu“
bedeutet bis zu 3 Jahren, „neu“ bis zu 5 Jahren. Kürzere Fristen sind
jedoch angeraten, wenn entscheidende technische Veränderungen am Reifen
vorgenommen worden sind, oder ein Modellwechsel stattgefunden hat.
Selbstverständlich
schuldet der Reifenhandel dem Kunden, der durch die zahlreichen Testveröffentlichungen
in der Fachpresse aufgeklärt ist, ein technisch einwandfreies und neues
Produkt. Das bedeutet im Rahmen der zuvor beschriebenen Hinweise jedoch nicht,
dass die technisch vertretbaren Lagerzeiten nicht verantwortlich ausgeschöpft
werden dürfen.
Der
Autor empfiehlt den Satz Reifen innerhalb von 3
Johannes
Wiesinger (12/2006) für den technik Profi in auto motor und sport
Quellen: ADAC, auto motor & sport, BRV (Stellungnahme Justiziar sowie Bilder), Continental (Continental-Studie Alterung von Reifen), Gute Fahrt,
Internet: http://www.bundesverband-reifenhandel.de/, www.conti.de/
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