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Was eine gute Autoversicherung beinhalten sollte

von kfztech.de

Was eine gute Autoversicherung beinhalten sollte

Rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung

In Deutschland gibt es weiterhin viele Leute, die noch immer großen Wert auf ein eigenes Auto legen. Sicher gibt es durch den stärkeren Umweltgedanken in der Bevölkerung ein Umdenken. Das führt auch dazu, dass immer mehr Menschen sich für die Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr entscheiden. Dennoch ist für viele Leute nicht zuletzt aus beruflichen Gründen ein eigener PKW noch immer nicht wegzudenken. Das liegt unter anderem daran, dass gerade in ländlicheren Gegenden der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) noch immer nicht überzeugend ausgebaut ist.

Für Besitzer eines eigenen Kraftfahrzeuges ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland und auch in den meisten anderen Ländern der Welt eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung verpflichtend abzuschließen ist. Neben diese gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug gibt es noch die Möglichkeit zusätzliche Versicherung wie etwa eine Vollkaskoversicherung oder alternativ eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Grundsätzlich gibt es bei den verschiedenen KFZ-Versicherungen sowohl von den Leistungen als auch von den Beiträgen große Unterschiede. Aus diesem Grund sollte man vor dem Abschluss einer KFZ-Versicherung unbedingt verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Besonders einfach kann man einen solchen Versicherungsvergleich auf kfz-versicherung.co durchführen und auf diese Weise auch noch eine Menge Geld sparen. Auf diesem Portal gibt es darüber hinaus viele interessante und wichtige Informationen rund um das Thema Autoversicherung. Bestehende Autoversicherungen können in Deutschland in der Regel jeweils bis zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden.

Junge Frau am Steuer lächelt

Welche Autoversicherung man genau braucht, sollte man sich gut überlegen. - Bilder: depositphotos.com

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Der Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland muss für sein Fahrzeug eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung zahlt bei einem versicherten Fall für Schäden, die man an fremden Fahrzeugen und Gegenständen während des Führens des Fahrzeuges anrichtet. Darüber hinaus gehören beispielsweise auch Verletzungen von anderen Personen zu den versicherten Leistungen einer solchen KFZ-Haftpflichtversicherung. Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen, die ein Versicherungsunternehmen mindestens bieten muss. Bei entstandenen Personenschäden muss die gesetzliche Mindestdeckungssumme in Deutschland 7,5 Millionen Euro betragen. Für Sachschäden hat der Gesetzgeber den Versicherern eine Deckungssumme von mindesten 1,2 Millionen Euro vorgegeben und zusätzlich muss noch eine Deckungssumme von 50.000 Euro für sogenannte Vermögensschäden vorhanden sein. Das sind jeweils die Mindestsummen, die laut der deutschen Gesetzgebung alle KFZ-Haftpflichtversicherungen mindestens beinhalten müssen.

Allerdings können diese Summen im Zweifel schnell zu niedrig sein, wenn es beispielsweise bei einem Unfall mehrere Beteiligte gibt. Aus diesem Grund ist es absolut empfehlenswert sich beim Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung für Anbieter zu entscheiden, die freiwillig eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro anbieten. Nicht unterschätzen sollte man als Kraftfahrzeughalter außerdem, dass eine vorhandene KFZ-Haftpflicht auch für den Halter als Rechtsschutzversicherung einspringen kann, wenn zum Beispiel ein Unfallgegner unverhältnismäßige finanzielle Forderungen stellt.

Was bietet eine Teilkaskoversicherung?

Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht beschäftigt sich also mit den Schäden, sie man mit dem eigenen Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Ergänzen kann man die Autoversicherung zusätzlich mit einer Teilkaskoversicherung. Eine solche Teilkaskoversicherung deckt stattdessen Beschädigungen am eigenen Auto ab. Dabei geht es unter anderem um Beschädigungen durch Feuer, Sturm, Steinschlag und Unfälle mit Wild. Außerdem bietet eine solche Teilkasko-Absicherung auch einen finanziellen Ausgleich bei einem Diebstahl.

Wie bereits angesprochen ist eine Teilkaskoversicherung nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Allerdings ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen absolut sinnvoll. Denn durch eine entsprechende Teilkaskoversicherung hat man die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von zahlreichen Schäden abzusichern. Achten sollte man beim Abschluss einer ergänzenden Teilkaskoversicherung auf eine Erweiterung rund um das Thema Wildschäden. Denn wenn in den Versicherungsbedingungen nur von Wildschäden gesprochen wird, dann würde der Versicherer etwa bei einem Unfall mit einem Schaf oder einem anderen Tier nicht leisten. Aus diesem Grund an dieser Stelle unbedingt auf die Ausweitung auf Unfälle mit allen Tieren achten.

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Die Vollkaskoversicherung

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist in Deutschland ebenfalls eine freiwillige Sache. Bei einer solchen Vollkaskoversicherung geht es vom Grundsatz um Schäden, die man bei einem selbst verschuldeten Unfallereignis an seinem eigenen Fahrzeug hat. Eine solche Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem für Besitzer von neuen und neuwertigen Gebrauchtfahrzeugen. Schließlich stellen gerade neue Autos einen hohen Wert dar und durch eine Vollkasko kann man auch die Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Unfall finanziell absichern.

Eine Vollkaskoversicherung kann man auch mit einer Selbstbeteiligung, die in vielen Fällen bei 300 Euro liegt, abschließen. Das hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass die Versicherungsprämie durch den vereinbarten Selbstbehalt oftmals deutlich niedriger ist. Trotzdem genießt man abgesehen von der gewählten Selbstbeteiligung einen gleichwertigen Versicherungsschutz bei der Vollkaskoversicherung.

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Wichtige Schlagwörter:

kfztech.de, Autoversicherung, Kfz-Haftplichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkasko, Teilkasko











 




Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024