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Verhalten nach einem Verkehrsunfall – diese formellen Schritte sind zu beachten

von kfztech.de

Ein Verkehrsunfall ist unter anderem deswegen so lästig, weil er einen Rattenschwanz an bürokratischen Schritte nach sich zieht. Selbst Menschen, die unverschuldet in einen Unfall geraten, müssen viele Aufgaben erledigen, um die Situation bestmöglich zu klären. Direkt am Unfallort ist es wichtig, die Polizei zu verständigen und mit dem Unfallgegner die Kontaktdaten auszutauschen. Zur Sicherheit bietet es sich an, einen KFZ Gutachter zu Rate zu ziehen und Zeugen zu suchen. Um Beweise zur Verfügung zu haben, können Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Anschließend ist es wichtig, die Versicherung innerhalb kürzester Zeit über den Unfall zu informieren.

Unfallschaden

Nach einem Verkehrsunfall sind zahlreiche formelle Schritte einzuleiten. - pixabay.de © Ich bin dann mal raus hier CCO Public Domain 

Die Polizei verständigen

Es gibt kleine Bagatellschäden, bei denen es nicht unbedingt notwendig ist, die Polizei einzuschalten. Wer sich jedoch unsicher ist, welche Kosten ein Unfall verursacht, sollte die Polizei sicherheitshalber immer sofort rufen. Dasselbe gilt, wenn unklar ist, wer für den Unfall verantwortlich ist. Die Polizei nimmt eine Verkehrsunfallaufnahme vor und sammelt alle Fakten und Beweise, die für die Klärung der Situation erforderlich sind.

Zu beachten ist, dass bei einem Unfall für den Verursacher eigentlich immer ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Gerade bei minimalen Bagatellschäden ist es deswegen angeraten, sich gütlich zu einigen und nicht unbedingt die Polizei zu Rate zu ziehen. Die Höhe des Bußgeldes hängt unter anderem vom entstandenen Schaden und vom Grad der Unachtsamkeit ab, die zum Unfall geführt hat. Außerdem wird ein Unfall, der bei der Polizei gemeldet wird, in die offizielle Unfallstatistik aufgenommen.  

Kontaktdaten für die Versicherungen austauschen

Die Zeit während des Wartens auf die Polizei kann genutzt werden, um die Kontaktdaten für die Versicherung auszutauschen. Beide Unfallbeteiligten sind dazu verpflichtet, ihre Versicherung zeitnah nach dem Unfall über das Geschehen zu informieren. Neben dem Namen und der Adresse sind hierbei der Fahrzeugtyp, das Kennzeichen und die Art der Beschädigung entscheidend. Die Kontaktdaten helfen zudem dabei, Fragen und Unsicherheiten zu klären, die sich eventuell erst eine Weile nach dem Unfall ergeben. Die Unfallbeteiligten können miteinander in Kontakt treten und sich bei der Bewältigung bürokratischer Aufgaben gegenseitig unterstützen.

Weiterführender Link: Was haben ein Abschleppdienst und ein KFZ-Gutachter gemeinsam?

Einen Kfz Gutachter zu Rate ziehen

Reparatur Check

Bei einem Verkehrsunfall sollte ein Kfz Sachverständiger zu Rate gezogen werden. - pixabay.de © Steve Buissinne CCO Public Domain 

Eine wichtiger Schritt zur Ermittlung des entstandenen Schadens besteht darin, einen KFZ Gutachter zu bestellen, der die Situation klärt. Das gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Unfall nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. In Idealfall besichtigt der KFZ Gutachter den Unfallort direkt. In der Praxis ist es jedoch so, dass die meisten Gutachter erst herangezogen werden, wenn sich das Fahrzeug bereits in der Werkstatt befindet. Die Kosten für den Gutachter muss der Unfallverursacher tragen. Allerdings ist zu beachten, dass die Geschädigten eine Verpflichtung zur Kostenminimierung haben. Sie dürfen nicht einfach absichtlich hohe Gutachten in Auftrag geben, wenn bereits eine solide Einschätzung vorliegt.

Ein KFZ Gutachter leistet auch dann gute Dienste, wenn an der Einschätzung eines anderen Gutachters gezweifelt wird. Um eine möglichst neutrale Einschätzung zu bekommen und nicht auf bestimmten Kosten sitzen zu bleiben, kann es deswegen sinnvoll sein, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der die Situation objektiv einschätzt.  

Zeugen finden und befragen

Am Unfallort ist es sinnvoll, nach Zeugen Ausschau zu halten, die den Unfall gesehen haben. Diese sind besonders dann entscheidend, wenn Unklarheit darüber herrscht, wer den Unfall verursacht hat und wer eventuelle Kosten zu tragen hat. Die Zeugen können den Unfallhergang aus ihrer Sicht schildern, woraus sich ein möglichst umfassendes und neutrales Bild ergibt. Das ist besonders dann praktisch, wenn aus dem Unfall ein Rechtsstreit entstehen sollte.

Wie mit dem Unfallgegner auch, sollten Betroffene mit den Zeugen ihre Kontaktdaten austauschen. So haben sie die Möglichkeit, die Zeugen zu kontaktieren, wenn deren Aussage zum Unfallhergang benötigt wird. Einige Zeugen scheuen sich davor, private Daten herauszugeben. In vielen Fällen genügt es deshalb, wenn die Telefonnummer bekannt ist, um Kontakt aufnehmen zu können. Wenn zusätzlich noch der Name genannt wird, erleichtert das die Kommunikation ungemein.  

Die Unfallstelle fotografieren

Neben der Suche nach Zeugen kann es sinnvoll sein, die Unfallstelle zu fotografieren. So haben alle Beteiligten konkrete Belege zur Hand, die sie bei einem eventuellen Streit vor Gericht vorlegen können. Solche Fotos lassen sich mit dem Handy problemlos schießen und können ohne Weiteres als Beweis herangezogen werden. Die geschossenen Bilder sollten unbedingt mit einem Datum und einem aussagekräftigen Namen versehen werden, damit sie jederzeit leicht wiedergefunden werden können.

Tipp: Bei der Erstellung der Fotos ist die Privatsphäre der Umstehenden und des Unfallgegners zu schützen. Es dürfen keine Fotos geschossen werden, die nicht auch unter anderen Umständen aufgenommen werden dürften. Ebenso sollten solche Unfallbilder nicht veröffentlicht oder in den sozialen Netzwerken geteilt werden, damit niemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird.

Den Schaden bei der Versicherung melden

Die bisherigen formalen Schritte haben alle noch am Unfallort stattgefunden. Nach der Rückkehr ins eigene zu Hause ist es wichtig, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Wenn es sich lediglich um einen Sachschaden handelt, stehen den Betroffenen hierfür je nach Versicherer drei bis sieben Tage zur Verfügung. Wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist, muss die Meldung bei der Versicherung innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Es ist wichtig, diese Zeitfenster einzuhalten, um sich Ärger und rechtliche Probleme zu ersparen. Denn eine ausbleibende oder fehlerhafte Meldung bei der Versicherung kann dazu führen, dass Betroffene auf Kosten sitzenbleiben und diese selbst tragen müssen.  

Lesen sie auch: Probleme nach dem Unfall – so erhalten Geschädigte ihren Schadensersatz 









 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger
bearbeitet: 29.01.2024