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Was tun mit einem Unfallauto? Reparieren oder doch verkaufen?

von kfztech.de

Was tun mit einem Unfallauto? Reparieren oder doch verkaufen?

Sobald ein Fahrzeug einen Schaden von einer Höhe über 200 Euro aufweist, spricht man von einem Unfallwagen. Wenn das betreffende Fahrzeug verkauft wird, muss der Käufer allerdings erst dann über den Schaden informiert werden, wenn dieser mehr als 1.500 Euro betragen hat.

Bei dem privaten Verkauf von Unfallwagen gibt es darüber hinaus einige Dinge zu beachten. Unkompliziert und schnell gestaltet sich der Verkauf in jedem Fall, wenn ein seriöser Ankäufer, wie beispielsweise der Autoankauf Berlin Spandau, gewählt wird. Was außerdem wichtig ist, zeigt der folgende Beitrag.  

Scheinwerfer defekt

Dieser Unfall dürfte teuer werden. Lohnt sich die Repartur? - Bild: Pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 Creative Commons)  

Wirtschaftlicher Totalschaden – Lohnt sich eine Reparatur?

Viele Menschen hängen sehr an ihrem Auto. Kommt es zu einem unverschuldeten Unfall, durch den ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht, ist allerdings noch lange nicht alle Hoffnung verloren. Auch in Fällen, in denen die Kosten für die Reparatur den definierten Wiederbeschaffungswert übersteigen, kann es noch möglich sein, das Fahrzeug zu reparieren.

Wenn der Geschädigte des Unfalls sein Auto um jeden Preis behalten und daher reparieren lassen möchte, kommt die sogenannte 130-Prozent-Regelung ins Spiel. Durch diese wird besagt, dass die Kosten für eine Reparatur von den Versicherungen auch in Fällen übernommen werden müssen, in denen die Instandsetzung normalerweise wirtschaftlich keinen Sinn ergeben würde. Damit dies gilt, darf der Schaden am Fahrzeug, beziehungsweise die Reparaturkosten, allerdings nur maximal 30 Prozent oberhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen.

Es gibt einige Fälle, in denen diese Regelung eine attraktive Alternative darstellt, da die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges ebenfalls mit einigen Kosten verbunden ist. Um die 130-Prozent-Regelung zu nutzen, müssen allerdings gewisse Bedingungen erfüllt werden. Das Fahrzeug muss einem professionellen Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen unterzogen und ordentlich instandgesetzt werden. Im Anschluss muss der Besitzer sein Auto noch für mindesten sechs Monate lang halten.

Dokumentation der Reparatur

Bevor der Verkauf des Gebrauchtwagens ansteht, lohnt es sich in vielen Fällen, kleine bis mittelgroße Schäden instand setzen zu lassen. Wenn eine günstige, aber dennoch professionelle Reparatur gewählt wird, können so unter Umständen wesentlich höhere Verkaufspreise erzielt werden, als wenn das Fahrzeug in einem unreparierten Zustand veräußert würde.

Wichtig ist dabei allerdings, dass der potentielle Käufer über die genaue Art des Unfalls beziehungsweise des dadurch entstandenen Schadens in Kenntnis gesetzt wird. Rechnungen der Werkstatt oder ein professionelles Gutachten sind dafür gut geeignet. Durch eine lückenlose Dokumentation wird verhindert, dass eventuell verborgene Mängel von dem Käufer als vorsätzliche Täuschung gewertet werden.

Handshake

Vor dem Verkauf sollten verschiedene Angebote eingeholt werden. - Bild:  pixabay.com © geralt (CC0 Public Domain)

Unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen

Um einen Unfallwagen zu verkaufen, kann eine entsprechende Anzeige in Online-Fahrzeugplattformen oder in Printmedien veröffentlicht werden. Unbedingt sollten die Verkäufer dabei verschiedene Angebote für ihren Unfallwagen einholen und nicht das erste Angebot ohne Weiteres annehmen.

Es gibt eine Vielzahl von Händlern, die auf den Ankauf von Unfallwagen spezialisiert sind – auch bei dieser Methode lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Angebote. Einige der Anbieter bieten sogar eine überregionale Abholung des Unfallfahrzeuges kostenfrei an. Falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht mehr fahrtüchtig ist, ist dies oft die günstigste Lösung. Die Erfahrungen zeigen außerdem, dass ein Verkauf an die umgangssprachlichen „Schrotthändler“ meist die gleichen Preise erzielt, wie der Verkauf an eine Privatperson.

 









 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024