kfztech.de Logo    
Kfz-Technik Abkürzungs-ABC Auto-Infos Kfz-Zubehör-Shop kfztech TV Unterricht und Ausbildung
Suche in kfztech.de

Brauche ich einen Gutachter nach einem Autounfall?

von kfztech.de

Brauche ich einen Gutachter nach einem Autounfall?

Unfallschaden defekter Scheinwerfer

Ein Unfall ist schnell passiert. - Copyright: CC0-Lizenz (Clark Van Der Beken / unsplash.com)

Es geht so schnell – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, Ablenkung durch die Kinder im Fahrzeug oder gar Sekundenschlaf und schon ist es mit einem lauten Knall passiert – über 2,6 Millionen Autounfälle wurden alleine auf deutschen Straßen im Jahr 2019 registriert.

Selbst wenn sofort klar ist, dass es sich um einen reinen Blechschaden handelt, stehen die Betroffenen oft unter Schock und fühlen sich mit der Situation völlig überfordert. Welche Schritte sind vorzunehmen, wer soll informiert werden, was schriftlich festgehalten werden? Auch die Frage nach einem Gutachter tritt dabei häufig auf. Doch wie verhält es sich damit, muss dieser in jedem Fall hinzugezogen werden?

Zwar sind weder der Unfallverursacher noch der Geschädigte verpflichtet, einen Sachverständigen einzuschalten, doch in vielen Fällen können die tatsächliche Schadenshöhe sowie der vorherige und nun nach dem Unfall verbleibende Fahrzeugwert nur so völlig neutral beurteilt werden. Daher decken unabhängige KFZ Gutachter Berlin und das gesamte Bundesgebiet ab.

Gutachter hinzuziehen: Ja oder Nein?

Sobald es sich um einen Schaden handelt, der in seinem Ausmaß nicht ersichtlich ist oder durch Fremdeinwirkung wie Hagel oder einen umgestürzten Baum entstanden ist, raten Autoexperten zur Beauftragung eines Fachmanns. Zwar können Sie bei kleineren Mängeln und Macken oftmals bereits über einen Onlinefragebogen die Schadenshöhe ermitteln oder sich von Ihrem Versicherer sogar telefonisch Auskunft geben lassen.

Doch sind versteckte Folgen für den Laien ein großes Problem, weil vielleicht nicht mit bloßem Auge festgestellt werden kann, ob der Fahrzeugrahmen verzogen ist oder gravierende Kratzer zu Rostschäden führen. Eine Expertenmeinung samt Nachweisdokument können Streit und langwierige juristische Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Unfallgegnern vermeiden.

Welche Aufgabe übernimmt der Gutachter?

Der Profi dokumentiert die entstandenen Schäden detailliert und berechnet daraufhin die zu erwartenden Reparaturkosten. Bei einem Komplettschaden legt er außerdem die entstandene Wertminderung und den Restwert des Fahrzeuges fest. Dabei werden auch mögliche Folgeschäden berücksichtigt.

Beispielsweise geht es bei einem Aufprall darum, neben der offensichtlichen Beeinträchtigung der Karosserie auch eventuelle Auswirkungen auf das Fahrwerk, die Kühlung oder interne Strom- und Luftversorgung auszuschließen.

Im Vergleich zu einem reinen Kostenvoranschlag der ausführenden Werkstatt ist seine Analyse nicht nur wesentlich gründlicher, sondern auch frei von jeglichem finanziellem Interesse.  

Wer kommt für die Kosten auf?

Prinzipiell gilt, dass der Schadensersatzanspruch des Geschädigten über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgedeckt wird. Die am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden hingegen fallen unter den Kaskoschutz. Liegt ein Kaskofall vor, beauftragt meist die Versicherungsgesellschaft den unabhängigen Gutachter und übernimmt dessen Kosten.

Entscheiden Sie sich eigenmächtig für die Einschaltung eines Sachverständigen, so geht dessen Honorar zu Ihren privaten Kosten. Da oft aber gar nicht so leicht geklärt werden kann, wer Schuld am Unfall trägt oder auch sehr viele Parteien gleichzeitig involviert sind, bringt das Gutachten schnell Klärung.

Zwar erfreuen wir uns durch die Folgen der Pandemie aktuell deutlich gesunkener Unfallzahlen im Straßenverkehr, doch kann es einen jederzeit treffen. Umso besser, wenn Sie dann mit dem nötigen Grundwissen an die Situation herangehen können. Notieren Sie sich in einer ruhigen Minute schon einmal Kontaktdaten von empfohlenen Gutachtern in Ihrer Nähe, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.









 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024