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Auto mit Schweizer Papieren in Deutschland zulassen

von kfztech.de

Auto mit Schweizer Papieren in Deutschland zulassen

Einige Dinge sind zu beachten, wenn man ein Auto aus der Schweiz überführen und in Deutschland anmelden will.

Viele Autofans finden in der Schweiz ihren Traumwagen. Dies liegt vor allem daran, dass das Angebot an gepflegten Gebrauchtwagen in der Alpenrepublik besonders groß ist. Seit 1997 gelten in der Schweiz dieselben Fahrzeugstandards wie in der Europäischen Union. Die größte Hürde, die Sie bei der Einfuhr eines Autos mit Schweizer Papieren nach Deutschland nehmen müssen, ist die Abfertigung am Zoll.

Autobahn Alpen

Wer ein Auto aus der Schweiz überführen will, muss einiges beachten. - Foto: pasja1000 / piyabay

Was ist der Präferenznachweis?

Zwischen der EU und den EFTA-Ländern, zu denen unter anderem die Schweiz gehört, besteht ein Abkommen über die gegenseitige Zollbefreiung beim Kauf von Fahrzeugen, die in einem EU-oder EFTA-Staat hergestellt wurden. Allerdings müssen Sie einen Präferenznachweis vorlegen, wenn Sie diese Zollbefreiung in Anspruch nehmen möchten. Abhängig vom Kaufpreis haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn der Kaufpreis unter 6.000 Euro bzw. 10.3000 Schweizer Franken liegt, genügt es, wenn eine Ursprungserklärung als Präferenznachweis auf der Rechnung steht.

  • Wenn die Kosten des Wagens bei 6.000 Euro bzw. 10.400 Schweizer Franken oder höher liegen, müssen Sie der deutschen Zollbehörde eine Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorlegen. Diese muss von der Schweizer Zollbehörde mit einem Dienstsiegel versehen werden. Die Warenverkehrsbescheinigung ist bei der schweizerischen Industrie- und Handelskammer erhältlich.

Maut Schweiz

Zur Überführung aus der Schweiz benötigt man ein schweizerisches Zollkennzeichen. - Foto: RainerSturm / pixelio.de

Überführung des Wagens nach Deutschland

Damit Sie Ihren neuen Wagen nach Deutschland überführen können, benötigen Sie ein schweizerisches Zollkennzeichen, die sogenannte provisorische Immatrikulation. Der Händler, bei dem Sie das Auto erworben haben, wird in der Regel bei der Beschaffung des Zollkennzeichens behilflich sein. Da in der Schweiz ebenso wie in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht, wird das Zollkennzeichen erst nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung ausgegeben. Wenn Sie den Wagen auf einem Anhänger überführen, muss er nicht zugelassen sein.

In der Schweiz muss die Ausfuhr des Fahrzeuges gemeldet werden. Anschließend muss das Fahrzeug beim ersten Zollamt in der EU angemeldet werden. Erfolgt die Überführung des Fahrzeuges nach Deutschland beispielsweise über Österreich, muss der Wagen bereits in Österreich am Zoll angemeldet werden. Kann der Käufer einen Präferenznachweis oder eine Ursprungserklärung vorlegen, muss er nur 19 % Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Wie melde ich das Auto in Deutschland an?

In Deutschland sollte die Ummeldung des Fahrzeuges so schnell wie möglich geschehen. Das Gesetz räumt Ihnen hierfür zwei Wochen ein. Wenn das Fahrzueg nicht älter als drei Jahre ist und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, muss es in der Regel nicht einer technischen Prüfung unterzogen werden. Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, wird eine Haupt- und Abgasuntersuchung durchgeführt. Bei der deutschen Zulassungsstelle müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:

  • Personalausweis

  • Originalkaufrechnung

  • Ausländische Fahrzeugpapiere

  • Versicherungsbestätigung

  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. ein Protokoll von der technischen Prüfstelle

Sie erhalten deutsche Kfz-Kennzeichen, sobald sämtliche Formalitäten abgeschlossen sind. Die ausländischen Papier und Kennzeichen werden von der deutschen Zulassungsstelle einbehalten.










 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 28.01.2024