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Nummernschild verloren: Was Autofahrer tun müssen

von kfztech.de

Nummernschild verloren: Was Autofahrer tun müssen

Ist das Nummernschild verloren, sollten Autofahrer dieses Problem nicht einfach ignorieren. Egal, ob dieses gestohlen, verloren oder während der Fahrt abgefallen ist – ohne Nummernschild auf Deutschlands Straßen unterwegs zu sein, ist ein Vergehen, welches mit Ärger und Bußgeldern bestraft wird. Der Grund für den Verlust spielt dabei erstmal keine Rolle.

BMW M3

Ohne Nummreschild sieht der BMW M3 freilich besser aus. -  Der StVZO gefällt dies jedoch nicht. - Bild von Free-Photos auf Pixabay

Das Fahren ohne Kennzeichen kostet in Deutschland schlappe 60 €. Vor dem Hintergrund, dass jedes Jahr um die 160.000 Kennzeichen gestohlen werden, ist das ein Problem, welches wahrscheinlich viele Autofahrer bereits erlebt haben, können die Kennzeichen schließlich auch während der Fahrt einen unsanften Abgang hinlegen, sollte die Befestigung nicht mehr halten. Schiefe Nummernschilder sieht man auf Deutschlands Straßen schließlich ebenso zur Genüge, das hat auch nicht immer etwas mit einer falschen Montage zu tun. So oder so ist schnelles Handeln seitens der Besitzer gefragt, um ein Bußgeld zu umgehen.

Erste Schritte bei Kennzeichenverlust

Natürlich sind es keine erfreulichen Nachrichten, wenn das Kennzeichen abhandenkommt, denn nun stehen ein paar Behördengänge an, die wohl jeder Autobesitzer vermeiden möchte. Unterschiede gibt es hier jedoch zwischen Diebstahl und eigenem Verschulden, beziehungsweise einem Verlust ohne das Zutun Dritter.

Wird das Kennzeichen gestohlen, muss dieser Diebstahl bei der Polizei angezeigt sowie umgehend auch die Versicherung informiert werden. Anschließend erhält der Besitzer des Autos von der Polizei eine entsprechende Bestätigung über den Verlust, die für die Beantragung eines neuen Schildes bei der Zulassungsbehörde zwingend notwendig ist.

Wird das Kennzeichen verloren, ohne dass jemand an diesem Verlust beteiligt gewesen ist, sollten Autofahrer das noch übrig gebliebene Schild – was in den meisten Fällen zutrifft – bei der Zulassungsstelle abgeben und daraufhin ein neues Kennzeichen beantragen. Noch einmal dieselbe Kombination zu wählen ist nicht möglich, da das aktuelle Kennzeichen aus Sicherheitsgründen gesperrt wird und sich das Original meistens noch zwecks Betrugsmaschen sowie Spritklau an Tankstellen im Umlauf befindet. Wie wääe es dann mit einem Wunschkennzeichen?


Wichtige Unterlagen für das neue Kennzeichen

In beiden Fällen sollten Autofahrer ihren Personalausweis oder auch Reisepass mitführen, um sich als Besitzer des Wagens und natürlich auch Nummernschildes ausweisen zu können. Ist es dem Betroffenen nicht möglich dieses Vorgehen einzuhalten, benötigt der Vertreter eine entsprechende Vollmacht und neben dem eigenen Ausweis auch den des Vollmachtgebers.

Des Weiteren werden Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sowie Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) benötigt sowie ein aktueller TÜV-Bericht, der immer bei der Beantragung eines Kennzeichens vorgelegt werden muss. Insgesamt müssen Autofahrer hier mit Kosten von etwa 100 € rechnen, einmal für das neue Kennzeichen und zusätzlich für das Umschreiben der Fahrzeugpapiere.

Schutz vor Verlust des Kennzeichens

Damit solch ein Ereignis gar nicht erst Eintritt, kann man es sowohl den Dieben schwer machen, das Kennzeichen zu lösen als sich auch selbst vor Verlust schützen und regelmäßig die Halterung überprüfen. Die sicherste Variante ist jedoch die, das Kennzeichen mit den passenden Schrauben am Fahrzeug zu befestigen, sodass diese nicht einfach aus der Plastikhalterung herausgebrochen werden können.

Dafür eignen sich Befestigungsschrauben, beispielsweise spezielle Sicherheitsschrauben, die ausreichend Schutz vor Manipulation und Diebstahl einräumen. Wer keine extra Schrauben an seinem Fahrzeug, beziehungsweise Kennzeichen befestigen möchte, der kann sich auch spezielle, diebstahlsichere Kennzeichenhalter anschaffen, die sich nur mit einem Spezialwerkzeug öffnen lassen.

 

 

 













 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 28.01.2024