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Wie meldet man das Auto richtig an und ab?

von kfztech.de

Wie meldet man das Auto richtig an und ab?

Was braucht man für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens? - Wie sieht es mit neuen Fahrzeugen aus? - Was braucht man, um ein Auto abzumelden? - Wie sieht es mit Firmenzulassungen aus?

Wenn man sich ein neues Auto zulegen möchte, ist es einzig und allein mit dem Kauf des passenden Autos noch nicht getan. Nach dem Kauf muss das Auto noch angemeldet werden. Gleichzeitig muss allerdings das alte Fahrzeug unter Umständen abgemeldet werden. Was man hierbei alles beachten muss, kann unter Umständen ganz schön verwirrend sein, wenn man sich davor noch gar nicht mit der Thematik befasst hat. Aus diesem Grund wird im Folgenden kompakt zusammengefasst, wie man ein Auto richtig an- und abmeldet und was man dabei besonders beachten sollte.

Kfz-Kennzeichen Zulassung

Was muss man alles beim Ab- und Anmelden des Fahrzeugs beachten? - Bild: Depositphotos.com

Verfahren von Region zu Region unterschiedlich

In den meisten Fällen benötigt man für das An- oder Abmelden einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde. In 13 von 16 Landeshauptstädten geht das bei der Abmeldung mittlerweile online, was den Prozess deutlich komfortabler gestaltet. Jedoch können die Unterschiede hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Termin von Region zu Region extrem groß sein: Manchmal bekommt man am selben Tag einen Termin, manchmal muss man mehrere Wochen warten.

Wenn man ein Fahrzeug ummelden möchte, ist die Online-Vergabe eines Termins schon in 15 von 16 Landeshauptstädten möglich und auch die Wartezeiten sind in der Regel kürzer.

Was braucht man für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens?

Zunächst benötigt man so ziemlich immer einen Personalausweis oder einen Reisepass. Zusätzlich benötigt man die Bestätigung dafür, dass eine Kfz-Versicherung vorliegt. Wichtig ist hier die EVB-Nummer, bei der es sich um eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben handelt. Des Weiteren benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie den Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung. All diese Unterlagen werden bei der Zulassungsbehörde abgegeben.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Besitzurkunge des Fahrezugs und entspricht dem, was früher mal der Fahrzeugbrief war - Bild kfztech.de

Darüber hinaus benötigt man natürlich auch ein Nummernschild, damit man das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen kann. Mittlerweile kann man KFZ-Kennzeichen bestellen und muss diese nicht zwingend vor Ort kaufen. Der Vorteil hierbei ist die Auswahl und der komfortablere Ablauf, da man sich die Schilder ganz bequem nach Hause liefern lassen kann. Man sollte jedoch darauf achten, dass die Nummernschilder den rechtlichen Vorgaben entsprechen, da man sie ansonsten nicht am Fahrzeug anbringen darf, beziehungsweise mit diesem unterwegs sein darf.

Wie sieht es mit neuen Fahrzeugen aus?

Anders sieht die gesamte Prozedur bei einem Neuwagen aus. Wenn man einen solchen anmelden möchte, wird die Zulassungsbescheinigung Teil I von der Zulassungsbehörde erstellt und man selbst bringt lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II und die COC-Bescheinigung des Herstellers mit, die man vom Händler bekommt. Unser Tipp: Lassen sie doch die Zulassung gleich durch ihr Autohaus vornehmen. Dies spart ihnen Mühen und zeit ein.

Was braucht man, um ein Auto abzumelden?

Wenn man ein Fahrzeug abmelden möchte, benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Kennzeichen für das Entstempeln und, falls das alte Auto verschrottet wurde, einen Verwertungsnachweis vom entsprechenden Demontagebetrieb.

Wie sieht es mit Firmenzulassungen aus?

Wenn juristische Personen, Unternehmen und andere Einrichtungen ein Fahrzeug zulassen möchten, muss das am Ort des Firmensitzes oder der involvierten Niederlassung geschehen. Wenn kein Firmensitz und keine Niederlassung im Inland vorliegen, wird der Wohn- oder Aufenthaltsort eines Empfangsberechtigten genutzt. Bei den Inhabern einer Zulassung kann es sich um juristische und natürliche Personen und Vereinigungen handeln. Wenn ein Fahrzeug auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgen soll, muss neben dem Namen der GbR ein "benannter Vertreter" inklusive der dazugehörigen Personaldaten eingetragen werden.

 

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