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EU-Fahrzyklus |
siehe auch: | EOBD | CO | HC | NOx | SO2 | Partikel | Diesel Abgas |Treibhauseffekt | Kraftstoffe | Wetter und Klima |
Der EU-Fahrzyklus, der am Prüfstand gefahren wird, besteht aus zwei Teilen:
einem Cityzyklus (viermal durchlaufen) und
einem Überlandzyklus
Das entspricht einer Strecke
von 11 Kilometern und einer Fahrdauer von 20 Minuten. Simuliert werden Brems-
und Beschleunigungsmanöver, wie sie im täglichen Stop and Go des Stadtverkehrs
vorkommen, aber auch schnelle Fahrt mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 120
km/h.
(Diagramm öffnet in neuem Fenster)
Mit Euro
3 wurde dieser Testzyklus noch einmal strenger abgefasst. Bisher erlaubte
man eine Aufwärmphase von 40 Sekunden, bevor der Messbeutel an den Auspuff
gehalten wurden. Seit 1.1.2000 wird sofort gemessen, wodurch die heikelste Phase
jeder Autofahrt ins Prüfgeschehen voll integriert ist: Die erste Minute nach
dem Start belastet den Emissionshaushalt eines Fahrzeugs nämlich am stärksten,
weil der Katalysator noch nicht auf Betriebstemperatur arbeitet und daher nur
eingeschränkt wirksam ist.
Mit Einführung der Euro
3-Norm wird vom Gesetzgeber noch mehr Augenmerk auf die Zuverlässigkeit der
Abgasnachbehandlung gelegt. Für Benziner verpflichtend wurde nun das
Onboard-Diagnose-System (EOBD), das permanent die
Wirksamkeit des Katalysators überwacht und so garantieren soll, dass die
Abgasreinigung über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs voll
funktionstüchtig bleibt. Ab 2003 muss auch der Diesel-Pkw ein
Onboard-Diagnose-System haben. In ähnliche Richtung zielen Dauerlauftests über
80.000 Kilometer und stichprobenartige Feldüberprüfungen, wie sie von vielen
Autofirmen auf freiwilliger Basis schon länger durchgeführt werden.
Außerdem sind mit Euro 3 die Testverfahren für
Verdampfungsemissionen verschärft worden, also jene Emissionen, die
beispielsweise beim Betanken eines Fahrzeugs auftreten.
Ab Euro 3 mit verschärftem Fahrzyklus auf Rollenprüfstand
Einhaltung der Grenzwerte 5 Jahre und 80000 km
On Board Diagnose (s.a. OBD)
Schwefel gesenkt
EU-Abgasvorschrift
98/69/EG (Stufe 3 und Stufe 4) beschlossen am 13.10.98, veröffentlicht am
28.12.98 im Amtsblatt der EU
EU 3: EU-Abgasvorschrift (Stufe 3)
Einsatzdatum:
Neue Typprüfung: 01.01.2000, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2001
EU 4: EU-Abgasvorschrift (Stufe 4)
Einsatzdatum:
Neue Typprüfung: 01.01.2005, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2006
Anmerkungen:
-
Geänderter Fahrzyklus
Entfall
des 40s Vorlaufs und Erfassung des Motorstarts
-
Neue Verdampfungsmessmethode mit
Schwerpunkt Fahrzeugaufheizung in einem 24 h-Zyklus (20°C-35°C)
Kraftstoff-RVP (Dampfdruck des Kraftstoffs,
Anmerkung Verfasser) max. 0,60 bar.
Grenzwert 2g/Test
-
Trennung des bisher kombinierten
(HC + NOx)-Limits in separate Grenzwerte für HC und NOx bei
Otto bzw. (HC + NOx) und NOx bei Dieselmotoren
-
CO (15 g/km) und HC (1,8 g/km) bei -7°C im City-Zyklus (4 km)
für neue Fahrzeuge ab 2002
-
Feldüberwachung (mit Recall bei
systematischen Fehlern) der Emissionen über 80000 km (5 Jahre) ab EU3 und
100000 km ab EU4
-
Europäische OBD
(abgeleitet aus der US OBD):
Beim
EVAP-System (Benzindampfemissionskontrolle, Anm.
Verfasser) nur
Überwachung des elektrischen Kreises sowie Verliersicherung des
Tankdeckels vorgeschrieben
-
Kraftstoffkriterien ab 2005:
+ Otto-Kraftstoffe:
Schwefelgehalt max. 50 ppm (2000: 150 ppm)
+ Diesel-Kraftstoffe:
Schwefelgehalt max. 50 ppm (ab 2000: 350 ppm)
Lesen Sie weiter mit dem Bericht Treibhauseffekt oder hier Hat der Kraftstoff eine Zukunft?
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Quelle: TU Wien
Wiesinger
bearbeitet am: 26.08.10