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EU-Fahrzyklus Abgas/Verbrauch

 

In Europa wird der Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen seit dem 1. Januar 1996 im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ ) ermittelt.

Der Verbrauch wird dabei indirekt ermittelt. Für die Ermittlung des Verbrauchs eines Fahrzeugs werden zunächst die Fahrwiderstände (Roll- und Luftwiderstand) des Fahrzeugs auf der Straße exakt ermittelt. Dann werden die gemessenen Fahrwiderstände auf einen Rollenprüfstand übertragen und schließlich ein genormter Fahrzyklus abgefahren. Dabei werden die Abgasemissionen gemessen, woraus dann der Kraftstoffverbrauch berechnet werden kann.

Der EU-Fahrzyklus besteht aus zwei Teilen:

  •  einem Cityzyklus (wird viermal durchlaufen 780 s) und

  • einem Überlandzyklus (400 s)

Wird der Zyklus durchfahren, ergibt dies eine Strecke von 11 Kilometern bei einer Fahrdauer von 20 Minuten (1180 s). Simuliert werden dabei auch Brems- und Beschleunigungsmanöver, wie sie im täglichen Stop-and-Go des Stadtverkehrs vorkommen, aber auch schnelle Fahrt mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 120 km/h.

Das NEFZ Testverfahren ist gegenüber der früher üblichen Ermittlung des Energieverbrauches mit der alten DIN-Norm etwas realitätsnäher, weil die Kaltstartphase mehr Berücksichtigung findet. Allerdings stimmen oftmals nicht mit dem Fahrerverhalten der Autofahrer überein, insbesondere dann, wenn viel Kurzstrecken- und Stadtverkehr vorkommt. Der Verbrauch und die Emissionen bei Geschwindigkeiten über 120 km/h werden nicht gemessen und fließen nicht in die Durchschnittsberechnung ein.



 Fahrzyklus Diagramm

Mit Euro 3 wurde dieser Testzyklus noch einmal strenger abgefasst. Bisher erlaubte man eine Aufwärmphase von 40 Sekunden, bevor der Messbeutel an den Auspuff gehalten wurden. Seit 1.1.2000 wird sofort gemessen, wodurch die heikelste Phase jeder Autofahrt ins Prüfgeschehen voll integriert ist: Die erste Minute nach dem Start belastet den Emissionshaushalt eines Fahrzeugs nämlich am stärksten, weil der Katalysator noch nicht auf Betriebstemperatur arbeitet und daher nur eingeschränkt wirksam ist.

Mit Einführung der Euro 3-Norm wurde vom Gesetzgeber noch mehr Augenmerk auf die Zuverlässigkeit der Abgasnachbehandlung gelegt. Für Benziner wurde 2001 die  Onboard-Diagnose (EOBD) verpflichtend eingeführt, die permanent die Wirksamkeit des Katalysators und alle abgasrelevanten Systeme überwacht. Sie soll garantieren, dass die Abgasreinigung über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs voll funktionstüchtig bleibt. Seit 2003 wurde auch beim Diesel-Pkw ein Onboard-Diagnose-System eingeführt.

Außerdem sind mit Euro 3 die Testverfahren für Verdampfungsemissionen verschärft worden, also jene Emissionen, die beispielsweise beim Betanken eines Fahrzeugs auftreten.

Zusammenfassung

  • Ab Euro 3 mit verschärftem Fahrzyklus auf Rollenprüfstand

  • Einhaltung der Grenzwerte 5 Jahre und 80000 km

  • On Board Diagnose (s.a. OBD)

  • Schwefel gesenkt

EU Abgasnormen

EU-Abgasvorschrift 98/69/EG (Stufe 3 und Stufe 4) beschlossen am 13.10.98, veröffentlicht am 28.12.98 im Amtsblatt der EU (genannt auch im Auto/Öl-Programm der EU)

  • EU 3: EU-Abgasvorschrift (Stufe 3)

Einsatzdatum: Neue Typprüfung: 01.01.2000, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2001,

  • EU 4: EU-Abgasvorschrift (Stufe 4)

Einsatzdatum: Neue Typprüfung: 01.01.2005, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2006

- Geänderter Fahrzyklus

Entfall des 40s Vorlaufs und Erfassung des Motorstarts (Probenentnahme sofort nach Start)

- Neue Verdampfungsmessmethode mit Schwerpunkt Fahrzeugaufheizung in einem 24 h-Zyklus (20°C-35°C) Kraftstoff-RVP (Dampfdruck des Kraftstoffs, Anmerkung Verfasser) max. 0,60 bar. Grenzwert 2g/Test

- Trennung des bisher kombinierten (HC + NOx)-Limits in separate Grenzwerte für HC und NOx bei Otto bzw. (HC + NOx) und NOx bei Dieselmotoren

- CO (15 g/km) und HC (1,8 g/km) bei -7°C im City-Zyklus (4 km) für neue Fahrzeuge ab 2002

- Feldüberwachung (mit Recall bei systematischen Fehlern) der Emissionen über 80000 km (5 Jahre) ab EU3 und 100000 km ab EU4

- Europäische OBD (abgeleitet aus der US OBD):

Beim EVAP-System (Benzindampfemissionskontrolle, Anm. Verfasser) nur Überwachung des elektrischen Kreises sowie Verliersicherung des Tankdeckels vorgeschrieben , beim Diesel erst ab 2003 vorgeschrieben (Kat-Überwachung noch unklar)

- Kraftstoffkriterien ab 2005:

+ Otto-Kraftstoffe: Schwefelgehalt max. 50 ppm (2000: 150 ppm) Aromaten max. 35% v/v (2000: 42%)

+ Diesel-Kraftstoffe: Schwefelgehalt max. 50 ppm (ab 2000: 350 ppm) Kraftstoffverbrauchs-Subventionen werden gestattet.  

Lesen Sie weiter mit dem Bericht Treibhauseffekt oder hier Hat der Kraftstoff eine Zukunft?

siehe auch: EU Abgaswerte | EOBD| CO | HC| NOx| SO2 | Partikel| Diesel Abgas |Treibhauseffekt|Wetter und Klima| Kraftstoffe|

Quelle: TU Wien, Wikipedia


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Johannes Wiesinger
bearbeitet: 27.08.2011

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