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Abgas

Technik

EU-Fahrzyklus

 

siehe auch: | EOBD | CO | HC | NOxSO2 | Partikel | Diesel Abgas |Treibhauseffekt | KraftstoffeWetter und Klima |

Der EU-Fahrzyklus, der am Prüfstand gefahren wird, besteht aus zwei Teilen:

Das entspricht einer Strecke von 11 Kilometern und einer Fahrdauer von 20 Minuten. Simuliert werden Brems- und Beschleunigungsmanöver, wie sie im täglichen Stop and Go des Stadtverkehrs vorkommen, aber auch schnelle Fahrt mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 120 km/h.

(Diagramm öffnet in neuem Fenster)

Mit Euro 3 wurde dieser Testzyklus noch einmal strenger abgefasst. Bisher erlaubte man eine Aufwärmphase von 40 Sekunden, bevor der Messbeutel an den Auspuff gehalten wurden. Seit 1.1.2000 wird sofort gemessen, wodurch die heikelste Phase jeder Autofahrt ins Prüfgeschehen voll integriert ist: Die erste Minute nach dem Start belastet den Emissionshaushalt eines Fahrzeugs nämlich am stärksten, weil der Katalysator noch nicht auf Betriebstemperatur arbeitet und daher nur eingeschränkt wirksam ist.

Mit Einführung der Euro 3-Norm wird vom Gesetzgeber noch mehr Augenmerk auf die Zuverlässigkeit der Abgasnachbehandlung gelegt. Für Benziner verpflichtend wurde nun das Onboard-Diagnose-System (EOBD), das permanent die Wirksamkeit des Katalysators überwacht und so garantieren soll, dass die Abgasreinigung über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs voll funktionstüchtig bleibt. Ab 2003 muss auch der Diesel-Pkw ein Onboard-Diagnose-System haben. In ähnliche Richtung zielen Dauerlauftests über 80.000 Kilometer und stichprobenartige Feldüberprüfungen, wie sie von vielen Autofirmen auf freiwilliger Basis schon länger durchgeführt werden.

Außerdem sind mit Euro 3 die Testverfahren für Verdampfungsemissionen verschärft worden, also jene Emissionen, die beispielsweise beim Betanken eines Fahrzeugs auftreten.

EU-Abgasvorschrift 98/69/EG (Stufe 3 und Stufe 4) beschlossen am 13.10.98, veröffentlicht am 28.12.98 im Amtsblatt der EU (genannt auch im Auto/Öl-Programm der EU)

Einsatzdatum: Neue Typprüfung: 01.01.2000, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2001, Förderung ab Beschlussfassung zulässig

Einsatzdatum: Neue Typprüfung: 01.01.2005, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2006 , Förderung ab 01.01.2000 zulässig

Anmerkungen:

- Geänderter Fahrzyklus

Entfall des 40s Vorlaufs und Erfassung des Motorstarts (Probenentnahme sofort nach Start)

- Neue Verdampfungsmessmethode mit Schwerpunkt Fahrzeugaufheizung in einem 24 h-Zyklus (20°C-35°C) Kraftstoff-RVP (Dampfdruck des Kraftstoffs, Anmerkung Verfasser) max. 0,60 bar. Grenzwert 2g/Test

- Trennung des bisher kombinierten (HC + NOx)-Limits in separate Grenzwerte für HC und NOx bei Otto bzw. (HC + NOx) und NOx bei Dieselmotoren

- CO (15 g/km) und HC (1,8 g/km) bei -7°C im City-Zyklus (4 km) für neue Fahrzeuge ab 2002

- Feldüberwachung (mit Recall bei systematischen Fehlern) der Emissionen über 80000 km (5 Jahre) ab EU3 und 100000 km ab EU4

- Europäische OBD (abgeleitet aus der US OBD):

Beim EVAP-System (Benzindampfemissionskontrolle, Anm. Verfasser) nur Überwachung des elektrischen Kreises sowie Verliersicherung des Tankdeckels vorgeschrieben , beim Diesel erst ab 2003 vorgeschrieben (Kat-Überwachung noch unklar)

- Kraftstoffkriterien ab 2005:

+ Otto-Kraftstoffe: Schwefelgehalt max. 50 ppm (2000: 150 ppm) Aromaten max. 35% v/v (2000: 42%)

+ Diesel-Kraftstoffe: Schwefelgehalt max. 50 ppm (ab 2000: 350 ppm) Kraftstoffverbrauchs-Subventionen werden gestattet  

 

Lesen Sie weiter mit dem Bericht Treibhauseffekt oder hier Hat der Kraftstoff eine Zukunft?

siehe auch:| EU Abgaswerte | EOBD | CO | HC | NOxSO2 | Partikel | Diesel Abgas  |Treibhauseffekt |Wetter und Klima | Kraftstoffe |

Quelle: TU Wien

Wiesinger

bearbeitet am: 26.08.10