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In Europa wird der Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen seit dem 1. Januar 1996 im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ ) ermittelt. Der Verbrauch wird dabei indirekt ermittelt. Für die Ermittlung des Verbrauchs eines Fahrzeugs werden zunächst die Fahrwiderstände (Roll- und Luftwiderstand) des Fahrzeugs auf der Straße exakt ermittelt. Dann werden die gemessenen Fahrwiderstände auf einen Rollenprüfstand übertragen und schließlich ein genormter Fahrzyklus abgefahren. Dabei werden die Abgasemissionen gemessen, woraus dann der Kraftstoffverbrauch berechnet werden kann. Der EU-Fahrzyklus besteht aus zwei Teilen:
Wird der Zyklus durchfahren, ergibt dies eine Strecke von 11 Kilometern bei einer Fahrdauer von 20 Minuten (1180 s). Simuliert werden dabei auch Brems- und Beschleunigungsmanöver, wie sie im täglichen Stop-and-Go des Stadtverkehrs vorkommen, aber auch schnelle Fahrt mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 120 km/h. Das NEFZ Testverfahren ist gegenüber der früher üblichen Ermittlung des Energieverbrauches mit der alten DIN-Norm etwas realitätsnäher, weil die Kaltstartphase mehr Berücksichtigung findet. Allerdings stimmen oftmals nicht mit dem Fahrerverhalten der Autofahrer überein, insbesondere dann, wenn viel Kurzstrecken- und Stadtverkehr vorkommt. Der Verbrauch und die Emissionen bei Geschwindigkeiten über 120 km/h werden nicht gemessen und fließen nicht in die Durchschnittsberechnung ein.
Mit
Euro
3 wurde dieser Testzyklus noch einmal strenger abgefasst. Bisher erlaubte
man eine Aufwärmphase von 40 Sekunden, bevor der Messbeutel an den Auspuff
gehalten wurden. Seit 1.1.2000 wird sofort gemessen, wodurch die heikelste Phase
jeder Autofahrt ins Prüfgeschehen voll integriert ist: Die erste Minute nach
dem Start belastet den Emissionshaushalt eines Fahrzeugs nämlich am stärksten,
weil der Katalysator noch nicht auf Betriebstemperatur arbeitet und daher nur
eingeschränkt wirksam ist. Mit Einführung der Euro
3-Norm wurde vom Gesetzgeber noch mehr Augenmerk auf die Zuverlässigkeit der
Abgasnachbehandlung gelegt. Für Benziner wurde 2001 die Onboard-Diagnose (EOBD)
verpflichtend eingeführt, die permanent die
Wirksamkeit des Katalysators
und alle abgasrelevanten Systeme überwacht. Sie soll garantieren, dass die
Abgasreinigung über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs voll
funktionstüchtig bleibt. Seit 2003 wurde auch beim Diesel-Pkw ein Onboard-Diagnose-System
eingeführt. Zusammenfassung
EU Abgasnormen
EU-Abgasvorschrift
98/69/EG (Stufe 3 und Stufe 4) beschlossen am 13.10.98, veröffentlicht am
28.12.98 im Amtsblatt der EU
Einsatzdatum:
Neue Typprüfung: 01.01.2000, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2001 EU 4: EU-Abgasvorschrift (Stufe 4) Einsatzdatum:
Neue Typprüfung: 01.01.2005, Fzg.-Erstzulassung: 01.01.2006 -
Geänderter
Fahrzyklus Entfall
des 40s Vorlaufs und Erfassung des Motorstarts
-
Neue Verdampfungsmessmethode mit
Schwerpunkt Fahrzeugaufheizung in einem 24 h-Zyklus (20°C-35°C)
Kraftstoff-RVP (Dampfdruck des Kraftstoffs,
Anmerkung Verfasser) max. 0,60 bar.
Grenzwert 2g/Test - Trennung des bisher kombinierten
(HC + NOx)-Limits in separate Grenzwerte für HC und NOx bei
Otto bzw. (HC + NOx) und NOx bei Dieselmotoren - CO (15 g/km) und HC (1,8 g/km) bei -7°C im City-Zyklus (4 km)
für neue Fahrzeuge ab 2002 - Feldüberwachung (mit Recall bei
systematischen Fehlern) der Emissionen über 80000 km (5 Jahre) ab EU3 und
100000 km ab EU4 -
Europäische OBD
(abgeleitet aus der US OBD): Beim
EVAP-System (Benzindampfemissionskontrolle, Anm.
Verfasser) nur
Überwachung des elektrischen Kreises sowie Verliersicherung des
Tankdeckels vorgeschrieben
+ Otto-Kraftstoffe:
Schwefelgehalt max. 50 ppm (2000: 150 ppm) + Diesel-Kraftstoffe:
Schwefelgehalt max. 50 ppm (ab 2000: 350 ppm)
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Treibhauseffekt oder
hier
Hat der Kraftstoff eine Zukunft?
siehe auch: EU Abgaswerte | EOBD| CO | HC| NOx| SO2 | Partikel| Diesel Abgas |Treibhauseffekt|Wetter und Klima| Kraftstoffe| Quelle: TU Wien, Wikipedia Diese Seite von kfztech.de weiter empfehlen Johannes Wiesinger bearbeitet: 27.08.2011 Folgen Sie kfztech auf Twitter Besuchen Sie kfztech auf Facebook |
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