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Reifen

Technik

Reifenmängel

Im Jahr 2000 fand die wohl umfangreichste Überprüfung von Fahrzeugpneus durch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) statt. Die Ergebnisse waren erschreckend.

Profiltest

 

Die GTÜ-Prüfingenieure untersuchten im Monat Mai 2000:

  • Serienbereifung / andere zulässige Bereifung

  • Luftdruck

  • Profiltiefe

  • Laufrichtung

  • Reifenalter

  • Reifenzustand

  • Reserverad

Die GTÜ-Prüfingenieure überprüften:  157.584 Fahrzeuge

und ermittelten:  16.850 Reifenmängel

 
Die Mängel im Einzelnen:
Mängelgruppe Anzahl

Anteil in %

Profiltiefe nahe Verschleißgrenze von 1,6 mm (nur als Hinweis, kein Mangel bei Hauptuntersuchung) 4309 25,6
Alterungsschäden/-mängel 3907 23,2
Unzureichende Profiltiefe 2741 16,3
Reifenschäden 1225 7,3
Unzulässige Reifen 1205 7,2
Gravierende technische Mängel
Mängel Anzahl
Reifenflanke mit Schnittverletzung, Flanke beschädigt 743
Unzulässige Geschwindigkeits- oder Lastindizes 216
Fremdkörper eingedrungen oder Nagelstich 111
Beule durch Gewebebruch 67
Offenliegender Stahlgürtel 7

Ergebnis der Luftdruckprüfungen:

Bei 25 % aller Reifen entsprach der gemessene Luftdruck nicht dem vorgeschriebenen Wert.

Ergebnis der Profilmessungen:

Nur in knapp 84 % aller Fälle entsprachen die Restprofiltiefen der gesetzlichen Mindestanforderung

 

 

Bewertung der Ergebnisse:

Profiltiefe:

  • Besonders auffällig ist der hohe Anteil (25,6%) der Profiltiefen nahe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Reifen, insbesondere Breitreifen, mit Profiltiefen unter 3 mm sind nur noch bedingt betriebssicher (Aquaplaninggefahr).

Alterungsschäden/-mängel:

  • Auch hier ist der Anteil mit 23,2% besonders hoch. Reine Ozonrisse sind unbedenklich. Bei Verletzungen, die die Karkasse (Reifenunterbau) oder die Gürtellage erreichen, müssen die Reifen auf jeden Fall ausgetauscht werden.

Unzureichende Profiltiefe:

  • Hier ist jeder Wert über 0% zu viel. Eine Profiltiefe unter 1,6 mm ist für Fahrer, Insassen und alle übrigen Verkehrsteilnehmer absolut unverantwortlich. So ein Verstoß kann ein Bußgeld und im Schadensfall die Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Reifenschäden:

  • Rechnet man den prozentualen Anteil von 7,3% auf alle in der Bundesrepublik zugelassenen Fahrzeuge hoch, ist der nominale Wert recht beachtlich. Grundsätzlich bergen Reifenschäden ein höheres Unfallrisiko. Die Fachwerkstätten beraten gerne.

Unzulässige Reifen:

  • Auch hier ist jeder Wert über 0% zu viel. Wenn man in Betracht zieht, wie viele aufwendige und langwierige Tests die Fahrzeug- und Reifenhersteller durchführen, um optimale Werte bei Fahreigenschaften (Kurven-/Bremsverhalten, Geradeauslauf, Komfort), Kraftübertragung, Rollwiderstand (Kraftstoffverbrauch) etc. zu erzielen, dann ist eine Reifenbestückung außerhalb der freigegebenen Dimensionen und Typen absurd. Wenn beispielsweise Reifen mit abweichendem Abrollumfang verwendet werden, passen Tacho- und Getriebeübersetzung nicht mehr. Auch solche Verstöße können ein Bußgeld und im Schadensfall die Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

 

Quelle des Artikels mit Bildern: GTÜ

Reifentipps findet man hier.

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Wiesinger

überarbeitet: 26.08.10

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