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Gefährliche Beleuchtung!

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Um mehr als 130 Prozent höher ist die Gefahr, nachts bei einem Unfall getötet zu werden als am Tag. Und das, obwohl nur 28 Prozent aller Unfälle bei Dunkelheit geschehen. Besonders junge Autofahrer sind davon betroffen. Ein Blick in die Zeitungen gibt immer wieder traurige Gewissheit über schwere Unfälle am Wochenende, oft mit tödlichen Folgen für junge Menschen.

Um die Unfallgefahr bei Dunkelheit zu reduzieren, ist es besonders wichtig, die Beleuchtungsanlage der oft schon älteren Fahrzeuge regelmäßig zu überprüfen. Denn fast ein Drittel aller Fahrzeuge weisen bei den jährlichen Beleuchtungstestes Beleuchtungsmängel auf, wie Untersuchungen der Deutschen Verkehrswacht zeigen.

Darüber hinaus bieten sich nach Angaben der Beleuchtungsspezialisten von Hella vielfältige Möglichkeiten, das Licht und damit Sicht und Sicherheit zu verbessern:

Besser gut sehen als gut aussehen

Verbotenes Zubehör gefährdet die Verkehrssicherheit

Da Autos mit Xenon-Licht durch die bläulich-weiße Lichtfarbe von anderen Verkehrsteilnehmern sofort wahrgenommen werden, wollen gerade junge Fahrer mit ihren oft älteren Autos den Anschein erwecken, auch zu dem illustren Kreis der High-Tech-Nutzer zu gehören. Dies geschieht durch diverse Manipulationen am Scheinwerfer:

Durch das Überstreifen von so genannten "Blue Caps" (blauen Kappen) über die Halogenlampen reduziert sich der zu nutzende Lichtstrom beim Abblendlicht um etwa 50 Prozent und schränkt die Sichtweite des Fahrers bei Nacht deutlich ein.

Das Fernlicht wird durch die verbotene blaue Kappe fast ganz vernichtet, da der "Blue Cap"-Metallsockel die Fernlichtwendel der H4-Halogenlampe abdeckt. "Blue Caps" sind verboten!

Ihre Verwendung kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen!

 

 

Durch das Überkleben von Scheinwerfern mit Farbfolien:

So reduziert etwa die verbotene graue Folie den zu nutzenden Lichtstrom um etwa 70 Prozent und schränkt die Sichtweite des Fahrers bei Nacht deutlich ein.

Die Verwendung von Scheinwerferfolien ist verboten!

 Ihre Nutzung kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen!

 

Vergleich zwischen typgeprüfter und verbotener Halogenlampe in 10 m Entfernung zur Wand

Der Einsatz von Halogenlampen dubioser Herkunft mit eingefärbten oder verspiegelten Glaskolben bringt ein schillernd buntes Lichtbild auf die Straße, das die eigene Sichtweite reduziert und den Gegenverkehr blendet.

Dies liegt zum einen an der Farbbeschichtung des Glaskolbens, mit der die zulässige Lichtfarbe (der genau definierte Farbort) des Halogenlichts verändert wird.

Zum anderen sind die Glühwendeln aufgrund der extrem hohen Fertigungstoleranzen nicht exakt im Glaskolben der Lampe positioniert.

Selbst der beste Scheinwerfer-Reflektor kann das Licht dann nicht mehr gemäß den Vorschriften auf die Straße bringen.

 

Vergleich zwischen typgeprüfter Halogenlampe und nicht typgeprüfter Halogenlampe in 10 m Entfernung zur Wand Auch im Bereich der Heckleuchten folgen junge Fahrer dem Trend, ihr Fahrzeug zu verändern, indem sie etwa die Serienheckleuchten mit Hilfe von verbotenem Lack schwarz einfärben. Dadurch werden die sicherheitsrelevanten Rücklichtfunktionen fast unkenntlich gemacht, das Fahrzeugheck ist bei Dunkelheit kaum zu erkennen. Lediglich typgeprüfte schwarze, rote, grüne oder blaue Heckleuchten, wie sie zum Beispiel Hella für verschiedene auch ältere Fahrzeuge anbietet, erfüllen die vorgeschriebenen Lichtwerte und sind zur Nachrüstung zugelassen.

Alle diese Manipulationen sind verboten - aus gutem Grund:

Manipulierte Heckleuchten schränken die Erkennbarkeit des Fahrzeugs für den nachfolgenden Verkehr massiv ein, die Gefahr von gefährlichen Auffahrunfällen steigt deutlich an. Sicheres Fahren bei Dunkelheit ist nicht mehr gewährleistet. Die Lichtausbeute und damit die Reichweite der Scheinwerfer wird massiv reduziert, die Sichtweite des Fahrers verringert sich deutlich. Darüber hinaus blenden die manipulierten Scheinwerfer den Gegenverkehr. Die Folgen: Die jungen Fahrer gefährden sich selbst, ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Daher: Finger weg von verbotenem Zubehör!

Quelle: Hella

26.08.10

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