Die
Gefahr, nachts bei einem Unfall getötet zu werden, ist um mehr als 130
Prozent höher als am Tag. Und das, obwohl nur 28 Prozent aller
Unfälle bei Dunkelheit geschehen. Besonders junge Autofahrer sind davon
betroffen. Ein Blick in die Zeitungen gibt immer wieder traurige
Gewissheit über schwere Unfälle am Wochenende, oft mit tödlichen Folgen
für junge Menschen.
Um
die Unfallgefahr bei Dunkelheit zu reduzieren, ist es besonders wichtig,
die Beleuchtungsanlage der oft schon älteren Fahrzeuge regelmäßig zu
überprüfen. Denn fast ein Drittel aller Fahrzeuge weisen bei den
jährlichen Beleuchtungstestes Beleuchtungsmängel auf, wie Untersuchungen
der Deutschen Verkehrswacht zeigen.
Darüber
hinaus bieten sich nach Angaben von Beleuchtungsspezialisten
vielfältige Möglichkeiten, das Licht und damit Sicht und Sicherheit zu
verbessern. |

Bei Blendung wird's u.U. gefährlich |
Tipps zur richtigen Beleuchtung
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Für
viele auch ältere Fahrzeuge bietet z.B. Hella Austausch-Scheinwerfer
mit zum Teil deutlich verbesserter Lichtausbeute durch modernste
Reflektortechnik und neueste Halogenlampen an.
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Auch
leistungsgesteigerte Halogenlampen von Markenherstellern
können die Lichtausbeute verbessern. Das hängt jedoch vom Zustand
des Scheinwerfers ab. Bei älteren Fahrzeugen empfiehlt sich oft ein
Komplettaustausch der Scheinwerfer.
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Optimal
ausgelegt für das sichere Fahren bei Nebel und schlechter Sicht durch
Regen und Schnee sind kompakte und hoch leistungsfähige Nebelscheinwerfer,
wie sie Hella in Form des "Micro-DE" zur universellen
Nachrüstung anbietet. Der Micro-DE projiziert das Licht der
H3-Halogenlampe mittels einer profilierten Glaslinse mit nur 40
Millimeter Lichtaustritt auf die Straße. In Kombination mit dem
Projektionsprinzip
sorgt diese neuartige Linse für eine exakte Lichtverteilung mit einem
breiten Lichtteppich vor dem Fahrzeug. Dadurch wird Streulicht
verhindert, das sonst zur Eigenblendung des Fahrers führt.
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Das
hoch leistungsfähige und taghelle Xenon-Licht
(doppelter Lichtstrom gegenüber Halogenlampen) ist in Form von sehr
kompakten Zusatz-Fernscheinwerfern (Micro Xenon, DE Xenon)
nachrüstbar.
- Für
neuere Fahrzeuge, etwa Ford Focus und VW Golf IV, bietet Hella
darüber hinaus Umrüst-Scheinwerfer mit Xenon-Abblendlicht und / oder
Fernlicht an. Xenon-Licht hat die Qualität von Tageslicht und
unterstützt somit das menschliche Auge nahezu optimal beim Sehen
speziell bei Dämmerung und in der Nacht.
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Verbotenes
Zubehör gefährdet die Verkehrssicherheit
Da
Autos mit Xenon-Licht durch die bläulich-weiße Lichtfarbe von anderen
Verkehrsteilnehmern sofort wahrgenommen werden, wollen gerade junge Fahrer
mit ihren oft älteren Autos den Anschein erwecken, auch zu dem illustren
Kreis der High-Tech-Nutzer zu gehören. Dies geschieht durch diverse
Manipulationen am Scheinwerfer:
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Blue Caps
Durch
das Überstreifen von so genannten "Blue Caps" (blauen
Kappen) über die Halogenlampen reduziert sich der zu nutzende Lichtstrom
beim Abblendlicht um etwa 50 Prozent und schränkt die Sichtweite des
Fahrers bei Nacht deutlich ein.
Das Fernlicht wird durch die verbotene
blaue Kappe fast ganz vernichtet, da der "Blue Cap"-Metallsockel
die Fernlichtwendel der H4-Halogenlampe abdeckt. "Blue Caps" sind
verboten!
Ihre
Verwendung kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen! |

Blue Caps sind verboten!
Vergleich
zwischen typgeprüfter und verbotener Halogenlampe in 10 m Entfernung zur
Wand) |
Folien
Durch
das Überkleben von Scheinwerfern mit Farbfolien:
So reduziert etwa die
verbotene graue Folie den zu nutzenden Lichtstrom um etwa 70 Prozent
und schränkt die Sichtweite des Fahrers bei Nacht deutlich ein.
Die Verwendung von
Scheinwerferfolien ist verboten!
Ihre Nutzung kann
zur Stilllegung des Fahrzeugs führen! |

mit Folien beklebte Lampen sind verboten
(Vergleich
zwischen typgeprüfter und verbotener Halogenlampe in 10 m Entfernung zur
Wand) |
Einfärben oder verspiegeln
Der
Einsatz von Halogenlampen dubioser Herkunft mit eingefärbten oder verspiegelten
Glaskolben bringt ein schillernd buntes Lichtbild auf die Straße,
das die eigene Sichtweite reduziert und den Gegenverkehr blendet.
Dies
liegt zum einen an der Farbbeschichtung des Glaskolbens, mit der die
zulässige Lichtfarbe (der genau definierte Farbort) des Halogenlichts
verändert wird.
Zum
anderen sind die Glühwendeln aufgrund der extrem hohen
Fertigungstoleranzen nicht exakt im Glaskolben der Lampe positioniert.
Selbst
der beste Scheinwerfer-Reflektor kann das Licht dann nicht mehr gemäß
den Vorschriften auf die Straße bringen. |

Eingefärbte oder verspiegelte Lampen sind verboten
(Vergleich
zwischen typgeprüfter Halogenlampe und nicht typgeprüfter Halogenlampe
in 10 m Entfernung zur Wand) |
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Auch
im Bereich der Heckleuchten folgen junge Fahrer dem Trend, ihr Fahrzeug zu
verändern, indem sie etwa die Serienheckleuchten mit Hilfe von verbotenem
Lack schwarz einfärben. Dadurch werden die sicherheitsrelevanten
Rücklichtfunktionen fast unkenntlich gemacht, das Fahrzeugheck ist bei
Dunkelheit kaum zu erkennen. Lediglich typgeprüfte schwarze, rote, grüne
oder blaue Heckleuchten, wie sie zum Beispiel Hella für verschiedene auch
ältere Fahrzeuge anbietet, erfüllen die vorgeschriebenen Lichtwerte und
sind zur Nachrüstung zugelassen.
Daher:
Finger weg von verbotenem Zubehör!
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Alle
diese Manipulationen sind verboten - aus gutem Grund:
Manipulierte
Heckleuchten schränken die Erkennbarkeit des Fahrzeugs für den
nachfolgenden Verkehr massiv ein, die Gefahr von gefährlichen
Auffahrunfällen steigt deutlich an. Sicheres Fahren bei Dunkelheit ist
nicht mehr gewährleistet. Die Lichtausbeute und damit die Reichweite der
Scheinwerfer wird massiv reduziert, die Sichtweite des Fahrers verringert
sich deutlich. Darüber hinaus blenden die manipulierten Scheinwerfer den
Gegenverkehr. Die Folgen: Die jungen Fahrer gefährden sich selbst, ihre
Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
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Quelle: Hella
Johannes
Wiesinger bearbeitet:
03.10.2010
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