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Die 1. Neuordnung ist nicht tot, es lebe die 2. Neuordnung

 Hans-Dietrich Zeuschner, 06.03

   Wir schreiben das Jahr 2003, die 2. Neuordnung der handwerklichen Metallberufe und damit auch des Berufs des Kraftfahrzeugmechanikers / der Kraftfahrzeugmechanikerin steht unmittelbar bevor. Bereits 1989 sind diese Berufe erstmalig neu geordnet worden. Einige Passagen zu diesem Thema in verschiedenen aktuellen Stellungnahmen u.a. bei www.kfztech.de  lassen den Schluss zu, dass die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/ zur Kraftfahrzeugmechanikerin  vom 4. März 1989 sowie der hierauf abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan  bzw. die hieraus entwickelten MK-Richtlinien heute immer noch nicht hinreichend bekannt sind. Weiterhin kann  aus eigener Anschauung berichtet werden,  dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Auszubildender des Kfz-Mechanikerhandwerks in Betrieben immer noch über weite Strecken „traditionell“ ausgebildet und ebenso in Berufsschulen unterrichtet wird. Deshalb wird nachstehend, gestützt auf Archivmaterial, an tragende Elemente der 1. Neuordnung der Metallberufe sowie an die Änderungen der Nds BbS-VO von 1996 erinnert.  Ausführliche Abhandlungen können in der einschlägigen Literatur der relevanten Jahre  nachgelesen werden.

Zur ersten Neuordnung der handwerklichen Metallberufe von 1989

   „Die Berufsausbildung hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen“ (§ 1 (2) Berufsbildungsgesetz von 1976).

Im März 1989 hat der Bundesminister für Wirtschaft die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/ zur  Kraftfahrzeugmechanikerin erlassen. Passagen wie: „Anhalten zur Ordnung, Sauberkeit und Pünktlichkeit“, die im  überholten Berufsausbildungsplan nachzulesen sind, findet man in der neuen Verordnung nicht mehr. Neben den Hinweisen auf die Sekundärtugenden sind  methodische Aussagen und undifferenzierte Angaben über zu erwerbende bzw. zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten ersatzlos gestrichen worden.  Auf einen Nenner gebracht, kann man sagen:

Der bis dahin geltende Berufsausbildungsplan ist aus dem Verständnis einer traditionell geprägten handwerklichen Lehre entwickelt und formuliert worden, während der Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/ zur Kraftfahrzeugmechanikerin von 1989 systematisch und prägnant die Fertigkeiten und Kenntnisse im Sinne von §1(2) Berufsbildungsgesetz  mit Weitblick beschreibt.

Für die Zukunft qualifizieren

1969 -1989, zwanzig Jahre sind ins Land gegangen, bis die Ausbildung der handwerklichen Metallberufe generell und speziell eben auch die des  Kraftfahrzeugmechani­kers, reformiert worden ist. Die KfzMAusbV ist zwar, wie oben erwähnt, vom Bundesminister für Wirtschaft erlassen, jedoch von den zuständigen Tarifpartnern ausgearbeitet/ausgehandelt wor­den. Die Intentionen für dieses Angehen werden treffend vom Berufsbildungsinstitut mit „Für die Zukunft qualifizieren“ beschrieben.                                     

   Das Handwerk skizziert unter der Überschrift „Ein Konzept für die Zukunft“ folgende wesentliche Ziele:

   Der zweite Tarifpartner, die IG Metall, sieht in der Neuordnung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Erweiterung beruflicher Qualifikationen und hat folgende Thesen formuliert:

Zielkonflikt

Die vorstehenden Stellungnahmen enthalten zwei bisher als konkurrierend angesehene Ziele:

Handwerk:  Die Berufsbildung hat sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft zu orientieren. Der Lernprozess ist inhaltlich und methodisch so anzulegen, dass die Ausgebildeten im Betrieb effizient eingesetzt und reibungslos eingegliedert werden können.

IG Metall:  Die Berufsausbildung hat für eine Erweiterung von menschlichen, insbesondere sozialen Handlungsmöglichkeiten zu sorgen. Der Ausbildungsprozess soll inhaltlich und methodisch so angelegt sein. dass der Ausgebildete sich persönlich entfalten und sich am Geschehen im Betrieb  politisch beteiligen kann.

Das Niedersächsische Landesinstitut für Lehrerbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung vertritt die These, dass das eine Ziel nicht ohne das andere zu verwirklichen ist. Es meint weiter:

Mit der Neuordnung der Metallbe­rufe „kann ein Beitrag zur ökonomischen Effizienz geleistet und zugleich ein höheres Maß selbstgesteuerter Arbeit verwirklicht werden, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem natürlichen Gegenstand ‚Arbeit‘ zu ermöglichen. Die Bedeutung von ‚Arbeit‘ als Existenzgrundlage und als Möglichkeit für individuell-soziale Sinnfindung stellt sich hier in einem neuen Gewand!“ Als gute Gründe für die Neuord­nung nennt das angeführte Institut u.a.:

„Bei den Ausbildungszielen wur­den technische Entwicklungen berücksichtigt, die sich bereits heute konkret für die Zukunft abzeichnen. Die angestrebte Facharbeiterqualifikation wird nicht als Summe von Kenntnissen und Fertigkeiten verstanden, sondern als die Fähigkeit, mit Denk- und Arbeitszusammenhängen kompetent umzugehen. In den Prüfungen werden u.a. Arbeitsproben gefordert, bei denen die berufliche Handlungsfähigkeit, die

selbständiges

umfasst, beurteilt wird.“ Diese Zielsetzung ist ausformuliert in Teilen des Ausbildungsberufsbildes. wie

 

 Keine antiquierten Begriffe

Die vorstehenden Zitate deuten bereits an, dass ebenfalls die Begrifflichkeit in dem neuen Ausbildungsplan, er korrespondiert inhaltlich mit dem in § 4 dargestellten Berufsbild,  zeitgemäß ist. Waren in der alten Fassung z.B. für die ersten drei Halbjahre Tätigkeiten wie Einführung - Anhalten zu – Erlernen – Übungen – Hilfeleistung - einfache Arbeiten/Bearbeitung angeführt, so findet man in der Fassung von 1989 als Interpretation bereits des ersten vorstehend genannten Teils des Ausbildungsberufsbildes differenzierte Hinweise auf qualifizierte Tätigkeiten die bisher bei Meisterlehrgängen eine Rolle gespielt haben wie Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen  - Arbeitsablauf sicherstellen - Teilebedarf abschätzen und bereitstellen - Halbzeuge und Normteile nach technischen Unterlagen bereitstellen - Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen - Werkstoffeigenschaften von Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunst- und Naturstoffen unterscheiden.

Völlig neue Gegenstände

Völlig neu im Ausbildungsberufsbild sind die Gegenstände Berufsbildung 

Um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Die vorstehenden Gegenstände sind stets betriebsbezogen abzuhandeln und deshalb durch die Ausbildenden/Ausbilder zu vermitteln.

Im Frühjahr 1992 sind die letzten Gesellenprüfungen nach den alten Vorschriften gelaufen. Vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres d.h. bereits im Sommer 1991 waren Zwischenprüfungen gemäß der neuen Verordnung angesagt.

Weil der Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechaniker / Kraftfahrzeugmechanikerin, wie vorstehend beschrieben, durch die KfzMAusbV vom 4.März 1989 grundlegend neu geordnet worden ist, haben die Ausbildenden sowie ihre Ausbilder in der Folgezeit erheblich umdenken / umlernen / umorganisieren müssen, um mit Weitblick und vorschriftsmäßig, damit verantwortungsvoll, ihren handwerklichen Nachwuchs auszubilden.

       

                   Auswirkungen auf die Berufsschule

   Im Rahmen der Neuordnung von 1989 hat die Kultusministerkonferenz für die Berufe des Schwerpunktes Kfz-Technik  zeitgemäße Rahmerlehrpläne beschlossen. Seither muss im Unterricht der Berufsschule von realen technischen Gesamtsystemen und nicht von den abstrakten Inhalten einer umfangreichen Fachsystematik ausgegangen werden. Den Schülern ist Wissen nicht abstrakt und losgelöst von konkreter Technik zu vermitteln. Wissensvermittlung hat sich am konkreten Arbeitsprozess zu orientieren. Dabei hat fächerübergreifendes Lernen unter Einbeziehung der Umwelterziehung und die Hinführung zum strukturierten Lernen und Denken im Vordergrund zu stehen. Vor dem Hintergrund von Stofffülle, Informationsüberflutung und lnflationierung fachwissenschaftlicher Begriffe in den Lehrplänen sind exemplarische Problemstellungen notwendig. Damit handlungsorientiertes  Lernen, problembezogene Unterrichtsarbeit und die Entwicklung von Team- und Kooperationsfähigkeit möglich wird, muss im fachtheoretischen Bereich verstärkt Experimentalunterricht mit geeigneten Medien in zweckentsprechenden Räumen durchgeführt werden.

Experimentalunterricht als intergranter Bestandteil des neugeordneten Unterrichts im Schwerpunkt Kfz-Technik

  In der Berufsschule soll Schülern und Schülerinnen Handlungskompetenz  d.h., die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, bewusst und sozial verantwortlich zu verhalten, vermittelt werden.

Nach den Definitionen der Kultusministerkonferenz beinhaltet Handlungskompetenz drei

Dimensionen:

 Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, Aufgabenstellungen zielorientiert, sachgerecht und selbständig zu lösen und die Ergebnisse zu bewerten.

  Humankompetenz  bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als Individuum die Anforderungen, Entwicklungschancen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu erkennen und zu bewerten, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu entwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit und Wertorientierung.

Sozialkompetenz   bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu gestalten sowie Zuwendungen und Spannungen zu erfassen. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

   Die Durchführung von Demonstrationen und Versuchen im Berufschulunterricht (kurz Experimentalunterricht genannt) sind ein über Jahrzehnte erprobtes und bewährtes methodisches Instrument, insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht. Durch die Neuordnung der gewerblich-technischen Ausbildungsberufe ist der Experimentalunterricht zum integranten Bestandteil der didaktischen Konzeption des Unterrichts in den Fächern der beruflichen Fachrichtung geworden. Versuche sind in besonderer Weise geeignet, die Fachkompetenz und die Humankompetenz der Schüler/Schülerinnen zu fördern und zu entwickeln. Bei dieser Form des Experimentalunterrichts liegt die Handlungsinitiative im Wesentlichen bei den Schülern/Schülerinnen. Die Lehrkraft wird aufgaben- und situationsbezogen von behutsam-zurückhaltend bis planvoll-gezielt  Einstieg, Planung, Durchführung und Auswertung der Versuche begleiten bzw. betreuen.

Bei Demonstrationen werden die unterrichtlichen Impulse i.d.R. von der Lehrkraft ausgehen.

Eine erfolgreiche Demonstration setzt eine aktive Lernhaltung der Schüler/Schülerinnen voraus, die Aufmerksamkeit, Konzentration und geistige Anspannung erfordert, um gezielt beobachten, analysieren und verknüpfen zu können.

Theorie- und Fachpraxislehrer sind sich darin einig dass Unterricht in den Fächern der beruflichen Fachrichtung ohne einen gewichtigen Experimentalanteil  - so wie er im  Jahre 2003, bedingt durch die unzureichenden Gegebenheiten an einer großen Anzahl von Berufsbildenden Schulen,  noch überwiegend praktiziert wird - den Ansprüchen der 1. Neuordnung nicht genügt.

         

                          Schulfächer haben ausgedient

Wissenschaftsdisziplinen z.B. Mathematik, Physik, Ingenieurwesen, bestimmen seit eh und je die Strukturierung von Schulfächern in der Berufsschule. Im Ergebnis gibt es  z.B.  eine Mathematik für Kraftfahrzeugmechaniker, eine Physik für  Heizungsbauer oder eine Technologie für spanende Berufe.

Kritiker der wissenschaftssytematisch strukturierten Fächer  führen u.a. an, dass

Aus diesen Überlegungen heraus ist man abgegangen von der Wissenschaftssystematik und orientiert sich nunmehr nachdrücklich an Arbeitsprozessen. 1996 ist für alle gewerblich-technischen Ausbildungsberufe eine Abkehr von den Unterrichtsfächern des berufsbezogenen Unterrichts  verordnet worden. Die Orientierung erfolgt seither am Lernfeldkonzept mit den Leitzielen

Hierdurch ist, nach den Worten des Niedersächsischen Kultusministerium,  die Konzeption der Handlungsorientierung und der Bezug der schulischen Ausbildung auf die Anforderungen der beruflichen Wirklichkeit und die Notwendigkeit der Lernortkooperation im Rahmen der Berufsausbildung  konsequent  weiterentwickelt worden.

Wie in den  meisten Bundesländern sind in Niedersachsen  die KMK-Rahmenlehrpläne  unverändert d.h. ohne landesspezifische Modifikation in Kraft gesetzt  worden. Die im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Lernfelder werden als solche  im Zeugnis besonders ausgewiesen und jeweils mit einer Note versehen (vgl. Anhang). Dadurch werden der Informationsgehalt und die Aussagekraft der Zeugnisse erheblich gesteigert.

ANHANG (als Download 46 kB -  Acrobat Reader-Datei www.adobe.de )

 Verordnung über die Berufsausbildung

zum Kraftfahrzeugmechaniker/zur Kraftfahrzeugmechanikerin

(Kraftfahrzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung KfzMAusbV)

  zum Download


Lesen Sie viele weitere Berichte von Herrn Zeuschner auf   


Zu dem Bericht von H. Zeuschner liegt die folgende Anmerkung vor:

Bernd Janowski (Verlagsleiter Christiani-Verlag, bernd.janowski@t-online.de ) am Mittwoch, 28 April, 2004


Zum Thema Neuordnung in den Kfz.-Berufen

Als Redakteur so mancher Schulbücher für die Berufsschule ist es doch
immer wieder erstaunlich, welche Probleme mit Verabschiedung der
Neuordnung in der schulischen Praxis auftreten. Erstaunlich und auch
gleichzeitig nachvollziehbar!? Nur ganz kurz hierzu ein Beispiel, das m.
E. gar nicht so selten auftaucht.

Immer dann, wenn im Kreise von sog. "Experten" - zumeist Mitglieder
verschiedener Lehrplankommissionen - die Neuordnung lang und breit
vorgestellt wird, herrscht in der zuhörenden Lehrerschaft zum Teil große
Übereinstimmung mit den vorgetragenen Inhalten. Aber immer dann, wenn
die Berufsschullehrer unter sich das Thema diskutieren, treten
Verständnis- und Vermittlungsprobleme auf, die vorher scheinbar gar
nicht vorhanden waren. In diesen Kreisen und in diesen Diskussionen
tauchen plötzlich die Fragen auf, die eigentlich im Vorfeld hätten
geklärt werden müssen. Mitnichten! Die Diskussion über die Inhalte der
Neuordnung geht an dieser Stelle erst einmal richtig los.

Stellungnahme von H. Zeuschner zur Anmerkung von H. Janowski

 

Die Erklärung für das angesprochene Phänomen ist relativ einfach.

Das Rahmenlehrplan-Prozedere beginnt damit: „Zur Koordinierung der beruflichen Ausbildung treten Beauftragte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Wirtschaft und Finanzen, Bildung und Wissenschaft sowie des für die Ausbildungsordnung jeweils zuständigen Fachministers und je ein Beauftragter der Kultusminister (-senatoren) der Länder als Koordinierungsausschuss zusammen.“ „Um bei der Erarbeitung von Entwürfen der Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne die notwendige Abstimmung zu gewährleisten, finden gemeinsame Sitzungen von Sachverständigen des Bundes und der Länder statt. Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung sollen den Beratungen zugrunde gelegt werden.“ (Original"ton" KMK)  ………….

An Sitzungen der Richtlinienkommissionen in Niedersachsen nehmen Beauftragte des Kultusministers, von den Bezirksregierungen ausgewählte BBS-Lehrer, sie müssen nicht immer sachkundige Fachlehrer sein, sowie Vertreter des Landesschulbeirats teil.

Die Gremien auf Bundes- und auf Landesebene wollen sich m.E. nicht dem Vorwurf aussetzen, das Arbeitsfeld fehlerhaft und/oder unvollständig beackert zu haben. Deshalb sind Rahmenlehrpläne und Richtlinien relativ abstrakte Maximalpläne, die von den Fachlehrern vor Ort inhaltlich und didaktisch reduziert und auf die herrschenden Verhältnisse zugeschnitten werden müssen. Leider kann ich nicht davon berichten, dass in meiner aktiven Zeit nach der Herausgabe von neuen Richtlinien eingereichte Änderungswünsche  berücksichtigt worden wären.

Selbst Eingangsbestätigungen blieben aus.    


 

Hans-Dietrich Zeuschner, 10.05.04

Wiesinger

19.02.15