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Unkosten ist Unsinn

Hans-Dietrich Zeuschner, 11.03

Unsinn bedeutet keinen Sinn, Unheil meint kein Heil, analog dazu bedeutet Unkosten KEINE Kosten. Daraus folgt, dass jemand, der z.B. einen Unkostenbeitrag zu leisten hat, keinen Cent schuldet. Vermutlich hat man dem Begriff Kosten einmal die Vorsilbe „Un“ zugeordnet, um Kosten zu negieren, als etwas Negatives zu kennzeichnen. Auf jeden Fall ist das Wort „Unkosten“ irreführend und sollte nicht verwendet werden.

Wohl jeder Kfz-Azubi träumt von einem eigenen Kraftfahrzeug und erwartet den Zeitpunkt sehnsüchtig, an dem er hinreichend Erspartes auf seinem Konto hat, um sich seinen Traum zu erfüllen. Danach kommt häufig das große Erwachen: Es gibt Probleme beim Bestreiten der anfallenden Kosten. Deshalb sollte jede(r) Berufsschüler(in), selbst wenn in den Richtlinien diese Lektion nicht berücksichtigt ist, zumindest eine Einführung in die Kostenkalkulation erhalten.

WAS SIND KOSTEN?

Bei jeder Produktion von Gütern (Sachgütern und Dienstleistungen) fallen Kosten an. In der Literatur findet man unterschiedliche Definitionen. Wir wollen den Begriff „Kosten“ hier verstehen als die in einer Kostenrechnung anzusetzenden Werte der für die Produktion von neuen Sachgütern und Dienstleistungen „verbrauchten“ Menge an Produktionsfaktoren z.B. Arbeit, Kapital und Natur, zuzüglich öffentliche Abgaben.

Der Verbrauch von Produktionsfaktoren ist so zu verstehen, dass diese nach dem Produktionsprozess als solche für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen, sie sind unlösbar und unwiederbringlicher Bestandteil der produzierten Güter.

Nicht nur Betriebe produzieren Tag für Tag Güter,  jeder Autofahrer stellt ebenfalls ein Produkt her, nämlich gefahrene Kilometer, auch Haufrauen produzieren , sie verbrauchen z.B. beim Herstellen einer Mittagsmahlzeit Zutaten (Werkstoffe), Werkzeug, Arbeit und Energie, dazu die entrichtete Mehrwertsteuer. Diese Komponenten sind nach dem Produktionsprozess, wie oben angeführt, unlösbarer und unwiederbringbarer Bestandteil des Gerichts im Kochtopf. Der Wert der verarbeiteten Komponenten wird in Geld ausgedrückt und summiert  und eben diesen Vorgang nennt man Kostenkalkulation.

WIE KALKULIERT MAN KOSTEN?  

Die Antwort ist eigentlich recht simpel: Man ermittelt alle Elemente, die die Kosten beeinflussen, die so genannten Kostenelemente, trägt sie zusammen und verknüpft sie danach mit Hilfe eines zweckmäßig konstruierten Kalkulationsschemas.  

Generell besteht u.a. für Kraftfahrzeuge die Möglichkeit ISTkosten oder SOLLkosten zu kalkulieren.  Im ersten Fall geht man von allen, aber wirklich von allen,  tatsächlich angefallenen einzelnen Kosten z.B. für die Produktion von gefahrenen Pkw-Kilometern aus. Hierauf beruht die nachstehende Kalkulation für meinen Pkw. Bei der SOLLkalkulation berücksichtigt man Schätz- und Erfahrungswerte, die man der einschlägigen Literatur, z.B. dem EUROPA-Tabellenbuch Kraftfahrzeugtechnik entnehmen kann. Dort findet man u.a. Formeln zur Berechnung des festen Anteils der Abschreibung, der die Wertminderung durch Altern berücksichtigt, bzw. zur Berechnung des veränderlichen Anteils der Abschreibung, der auf der Wertminderung durch Abnutzung beruht. Außerdem sind  dort Kalkulationswerte für Gesamtfahrleistungen, Kraftstoffverbrauch, Ölverbrauch und Reifenleistungen sowie die zur Berechnung erforderlichen Formeln angegeben.

Stets sollte man bedenken, dass jede Kalkulation nur so gut ist, wie die Vollzähligkeit und Exaktheit der berücksichtigten Kostenelemente. Mit Schätzen läuft man Gefahr, sich, wie der Volksmund sagt, in die eigene Tasche zu lügen.  

Lesen Sie auch hiezu passend Kfz-Unterhaltskosten.

EINE BEISPIELKALKULATION VON KFZ-ISTKOSTEN

Kostenelemente: Beschaffungswert (Anschaffungspreis, Anmelden, Kennzeichen ): 47.398,81 €  - aktueller Wiederverkaufswert: 12000 € - 10 Jahre alt  Gefahrene Strecke:  90123 km - Verbrauch Ø: 8,6 l/100km - Kraftstoffpreis zwischen 1,54 €/l und 1,06 €/l  

Der Wagen ist Werkstatt gepflegt. Die in fünf Jahren angefallenen Rechnungsbeträge:

Art Lohnarbeiten € Material, Ersatzteile € Rechnungsbetrag  €
Wartung 1965,12 2657,88 4623
Reparatur  519,19  728,81 1248
Reifen …. …. 2550
TÜV, ASU …. …. 283

Weitere Posten:

Kfz-Versicherung, kpl. …. …. 559 €/J. 
Kfz-Steuer …..  ….  264 €/ 1/2J.
Garagenmiete .…. …. 616 €/J.

Berechnung:

FESTE KOSTEN € / Jahr
Steuer 264
Versicherungen 279,5
Unterstellung 308
Anteil Abschreibung (47324 DM - 24000DM) :5 J. 2339,8
Ausgaben für Kredit ./.
Sonstige(TÜV, ASU) 28,3
   
Summe gerundet: 3220

 

VERÄNDERLICHE KOSTEN   € / km
Reifen 0,00283
 (8,6 l / 100 km x 0,915 €/l) 0,07869
Wartung, Pflege  0,00512
Reparatur  0,00138
Anteil Abschreibung  ./.
Sonstige ./.
   
Summe gerundet: 0,09

GESAMTKOSTEN

Feste Kosten + Veränderliche Kosten =  4842  € pro Jahr

Feste Kosten + Veränderliche Kosten = 0,27  € pro gefahrene Kilometer

So sollte man sich einig werden: Angenommen, jemand hätte mich gebeten, ihn auf eine Fahrt von 250 km in meinem Pkw mitzunehmen, und hätte mir danach unaufgefordert 20 € Kostenbeteiligung erstattet.

Frage: Wäre dieser Betrag angemessen bzw. kostendeckend gewesen?

Meine nachstehende Beispielkalkulation (siehe Tabelle) gibt folgende Auskunft:

Kraftstoffkosten: 0,08 €/km entspricht 20 €/250km
Veränderliche Kosten: 0,09 €/km entspricht 22,5 €/250 km
Gesamtkosten: 0,27 €/km 67,5 €/250 km

Antwort: Der Mitfahrer hätte mit dem erstatteten Betrag

  • die vollen Kraftstoffkosten
  • etwas weniger als die Veränderlichen Kosten
  • jedoch weniger als ein Drittel der Gesamtkosten

gedeckt.

Empfehlung: In jedem Falle sollte man in derartigen Fällen mindestens die Veränderlichen Kosten unter allen Insassen aufteilen, weil die Festen Kosten sowieso anfallen, ganz gleich ob „Gefahrene Kilometer“ produziert werden oder nicht.

Im Übrigen können Kosen schon beim Tanken und Fahren eingespart werden. Mit einer spritsparenden Fahrweise und der regelmäßige Kontrolle der Kosten sind gute Spartipps ist. Die Kontrolle kann mit Hilfe verschiedener Möglichkeiten gemacht werden: Von Quittungen sammeln, über Tankkarten nutzen bis hin zum Tankstellen-Vergleich ist alles möglich.




Johannes Wiesinger

bearbeitet: 10.11.2016

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